16.05.2019, 09:25
Wenn sich jemand für die rechtliche Grundlage von Anmeldung von Manöver der Bundeswehr interessiert bitte hier nachlesen:
Manöver und andere Übungen der Bundeswehr und der Streitkräfte der Entsendestaaten in Bayern (Manöverbekanntmachung)
und
Bundesleistungsgesetz § 69
Übringes wird ein Zug mit aufgeladenen Kriegsgerät zuerst von zuständigen Mitarbeiter der Deutschen Bahn vermessen. Nur wenn die Vorgaben zentimetergenau eingehalten wurden, fährt der Zug los.
Manöver und andere Übungen der Bundeswehr und der Streitkräfte der Entsendestaaten in Bayern (Manöverbekanntmachung)
und
Bundesleistungsgesetz § 69
Übringes wird ein Zug mit aufgeladenen Kriegsgerät zuerst von zuständigen Mitarbeiter der Deutschen Bahn vermessen. Nur wenn die Vorgaben zentimetergenau eingehalten wurden, fährt der Zug los.