13.12.2018, 10:41
(12.12.2018, 14:08)Bogdan schrieb: Fassen wir zusammen. Sie interessieren sich nicht für die rechtlichen Grundlagen. Sie urteilen aber über Dinge, die das Versammlungsrecht betreffen, ohne sich für die rechtliche Grundlage zu interessieren. Für Dinge die man sich nicht interessiert, kann man auch keine Kenntnis haben. Wissen setzt voraus, dass man sich für die Sache interessiert hat.
Ja mei, da brauchen S` nix zusammen fassen. Ich habe lediglich auf eine unnötige Belehrung durch Sie hingewiesen.
Klartexters Info habe ich bestätigt mit der Beschreibung, was eine Spontankundgebung gewesen wäre.
Sie haben mir schon mal die bayerische Geschichte nahe bringen wollen.
Trotz Ihres gezeigten Interesses hatten Sie aber kaum Wissen.
Ihnen zuliebe, Ihren Zigarrenverschnitt