07.11.2018, 18:14
(07.11.2018, 17:45)Lueginsland schrieb: In der GO-BT steht überhaupt nix Gegenteiliges, auch muss es sich bei geheimen Wahlen im Bundestag nicht ständig um Personalentscheidungen gehen.
Hat hier im Forum auch niemand bisher behauptet.
Zitat:§ 49 GO BT – Wahlen mit verdeckten Stimmzetteln
(1) 1Soweit in einem Bundesgesetz oder in dieser Geschäftsordnung Wahlen durch den Bundestag mit verdeckten (amtlichen) Stimmzetteln vorgeschrieben sind, findet die Wahl geheim statt. 2Die Stimmzettel dürfen erst vor Betreten der Wahlzelle (bei Namensaufruf) ausgehändigt werden. 3Die zur Gewährleistung einer geheimen Wahl aufzustellenden Wahlzellen sind bei der Stimmabgabe zu benutzen. 4Die gekennzeichneten Stimmzettel sind in einem Wahlumschlag in die dafür vorgesehenen Wahlurnen zu legen.
https://www.jurion.de/gesetze/go_bt/49/
Zitat:Lueginsland
Falsch solange Sie nicht den entsprechenden Text der GO-BT zitieren. Ich konnte es leider nicht ergoogeln.
Meine Aussage in post # 19 steht!
Tatsache ist: Der AfD-Abgeordnete Petr Bystron veröffentlicht ein Foto der Kanzlerwahl. ....Um das zu beweisen, twitterte er ein Foto
das er offenbar in der Wahlkabine aufgenommen hatte. Darauf ist zu sehen, dass er Nein auf dem Stimmzettel angekreuzt hat. Dazu schrieb Bystron: „Nicht meine Kanzlerin.“
Dafür musste er ein Ordnungsgeld von € 1000,00 zahlen.
Begründung war der §§ 49 GO-BT.
Rest siehe andere Beiträge