29.08.2018, 20:54
(29.08.2018, 20:48)PuK schrieb: Was soll ich denn anderes machen? Ich hab das halt nun mal sechs Jahre lang gelernt. Das ist ein wesentlicher Teil meines Lebens, dass ich rechtsgelehrt bin, den kann ich nicht einfach amputieren.
Zum Absatz 4: Das sehe ich ganz anders. Es gibt andere Vorschriften, sie wurden z.T. benannt, die den Absatz 4 überlagern und relativieren. Aber das ist halt die hohe Kunst in der Juristerei. Herauszufinden, was jetzt eigentlich gilt, wenn es mehrere Möglichkeiten gibt. Und u.a. deshalb muss man diese Kunst so lange lernen.
Nochmal: Frag deinen Anwalt, der wird es dir bestätigen, dass ich nichts falsch gemacht habe.
Lies einfach im Spiegel, da sitzen auch keine Deppen. Denn offenbar hast Du eben nur Bruchstücke gelernt. Ich zitiere den Spiegel:
Zitat:Der Inhalt darf weder wörtlich noch sinngemäß verbreitet werden. Damit sollen die Rechte des Angeklagten geschützt und die Unbefangenheit von Verfahrensbeteiligten wie etwa Zeugen gesichert werden
Oder glaubst Du etwa, dass jemand, der vorerst nur unter Mordverdacht steht, schon alle Rechte verloren hat?