09.03.2018, 12:00
Vielleicht geht es dem Birkhuhn doch nicht an die Schwanzfedern.
Naturschutzverbände arbeiten sehr gewissenhaft!
auszugsweise mit Ergänzungen
Die Alpenkonvention (völkerrechtlicher Zusammenschluss zum Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Alpen)
verbietet den Bau und die Planierung von Pisten in geologisch labilem Gebiet.
Das Landesamt für Umwelt hat das Riedberger Horn in seinen Gefahrenhinweiskarten als Gebiet ausgewiesen,
das anfällig ist für Rutschungen und Hangabbrüche.
Zusätzlich hat Im Auftrag des Umweltschutzverbandes *) (nichtamtlich) hat ein Geologen-Team aus Nürnberg den Hang,
auf dem die Verbindungspiste zwischen den beiden SkigebietenBalderschwang und Grasgehren einmal verlaufen soll, etwa ein Jahr lang untersucht.
Ergebnis: Nach Ansicht der Fachleute ist die Piste wegen der geologischen Situation am Riedberger Horn nicht genehmigungsfähig.
*) Zur Info, diese Verbände werden in D. nach §§ 63 und 64 Bundesnaturschutzgesetz und Bestimmungen im Landesnaturschutzgesetz
des jeweiligen Bundesandes als Naturschutzverband anerkannt und sind damit anhörungsberechtigt.
Naturschutzverbände arbeiten sehr gewissenhaft!
auszugsweise mit Ergänzungen
Die Alpenkonvention (völkerrechtlicher Zusammenschluss zum Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Alpen)
verbietet den Bau und die Planierung von Pisten in geologisch labilem Gebiet.
Das Landesamt für Umwelt hat das Riedberger Horn in seinen Gefahrenhinweiskarten als Gebiet ausgewiesen,
das anfällig ist für Rutschungen und Hangabbrüche.
Zusätzlich hat Im Auftrag des Umweltschutzverbandes *) (nichtamtlich) hat ein Geologen-Team aus Nürnberg den Hang,
auf dem die Verbindungspiste zwischen den beiden SkigebietenBalderschwang und Grasgehren einmal verlaufen soll, etwa ein Jahr lang untersucht.
Ergebnis: Nach Ansicht der Fachleute ist die Piste wegen der geologischen Situation am Riedberger Horn nicht genehmigungsfähig.
*) Zur Info, diese Verbände werden in D. nach §§ 63 und 64 Bundesnaturschutzgesetz und Bestimmungen im Landesnaturschutzgesetz
des jeweiligen Bundesandes als Naturschutzverband anerkannt und sind damit anhörungsberechtigt.