15.01.2018, 09:29
(15.01.2018, 08:24)forest schrieb: Fällt denn bei der gesamten Zuwanderung (Saldo aus Zu- und Abwanderung) nicht auch der Familiennachzug unter den atmenden Deckel? Naive Frage.
Zitat:Bezogen auf die durchschnittlichen Zuwanderungszahlen, die Erfahrungen der letzten
zwanzig Jahre sowie mit Blick auf die vereinbarten Maßnahmen und den unmittelbar
steuerbaren Teil der Zuwanderung – das Grundrecht auf Asyl und die GFK
bleiben unangetastet – stellen wir fest , dass die Zuwanderungszahlen (inklusive
Kriegsflüchtlinge, vorübergehend Schutzberechtigte, Familiennachzügler, Relocation,
Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwilligen Ausreisen künftiger Flüchtlinge
und ohne Erwerbsmigration) die Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000 nicht
übersteigen werden. Dem dient auch das nachfolgende Maßnahmenpaket.
(...)
1. Im Rahmen der Gesamtzahl ermöglichen wir 1000 Menschen pro Monat den
Nachzug nach Deutschland. Im Gegenzug laufen die EU-bedingten 1000 freiwilligen
Aufnahmen pro Monat von Migranten aus Griechenland und Italien
aus.
2. Dieser Familiennachzug wird nur gewährt,
- wenn es sich um Ehen handelt, die vor der Flucht geschlossen worden sind,
- keine schwerwiegenden Straftaten begangen wurden,
- es sich nicht um Gefährder handelt,
- eine Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist.
Quelle: Sondierungsergebnisse (PDF, S. 19 f.)