03.07.2017, 12:08
(03.07.2017, 11:38)Klartexter schrieb: Es ist vielleicht kein so toller Anblick, wenn jemand mit körperlicher Gewalt das Hausrecht durchsetzt, aber es ist erlaubt. Der Mann ist ja nicht brutal zusammengeschlagen worden, er ist nur mit vereinten Kräften aus dem Zug gebracht worden. Tatsache ist und bleibt nun mal, dass der Mann ohne Fahrschein unterwegs war, es handelt es sich hierbei um die Straftat Erschleichen von Leistungen nach § 265a Strafgesetzbuch (StGB).
Klingt auch dahingehend logisch, da man ähnliches früher aus der Disco kannte: Jemand benahm sich daneben und wurde dann von der Security "hinausbegleitet", nicht selten unter Anwendung von Gewalt.
Martin