02.07.2017, 20:49
(02.07.2017, 19:53)Paul schrieb: Private Sicherheitsdienst haben kein Recht auf Gewalt. Jemanden aus dem Zug schleifen ist eindeutig Gewalt. Die Losung hat Lumpensammeler genannt.
Keine Gewalt
Aus Ihrem Link:
Zitat:Privaten Sicherheitsfirmen dürfen für Unternehmen und Privatleute stellvertretend das Hausrecht ausüben.
Genau das haben die Sicherheitsleute auch gemacht. Diese arbeiten im Auftrag der Deutschen Bahn und setzen dort auch das Hausrecht um. Im vorliegenden Fall hatte der Schwarzfahrer sich geweigert, seine Personalien anzugeben und sei aggressiv aufgetreten. Zudem habe er nicht aussteigen wollen.
Ich möchte nicht wissen, wie groß das Geschrei gewesen wäre, wenn man die S-Bahn an der Weiterfahrt gehindert hätte und die Fahrgäste wegen eines Schwarzfahrers eine längere Standzeit hätten hinnehmen müssen, bis die Bundespolizei eintrifft. Ob der Mann dann freiwillig die Bahn verlassen hätte, wage ich zu bezweifeln.