22.02.2017, 11:37
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat ein Urteil zum generellen Flüchtlingsschutz für Syrer gesprochen.
Zitat:Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien können sich nicht auf den vollen Schutzstatus der Genfer Konvention berufen. Das Münsteraner Urteil hat Signalwirkung.
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und sich damit der Rechtsprechung in mehreren anderen Bundesländern angeschlossen. Nach Überzeugung der Münsteraner Richter gibt es keine Erkenntnisse, dass nach Syrien zurückkehrende Flüchtlinge allein schon wegen des illegalen Verlassens ihres Heimatlands oder wegen ihres Asylantrags in Deutschland vom syrischen Staat als politische Gegner verfolgt würden.
Quelle