31.01.2017, 14:18
(31.01.2017, 11:03)Klartexter schrieb: Frau Merkel hat das Dublin-Abkommen auch nicht aufgelöst, sie hat nur eine humanitäre Maßnahme getroffen, die dann von anderen Staaten schamlos ausgenutzt wurde. Von daher haben eher Länder wie Österreich oder Ungarn das Dublin-Abkommen aufgekündigt.
Es ist ja so, und sogar Martin scheint es inzwischen zu akzeptieren, dass das Dublin-Abkommen ein Abwehrrecht konstituiert aber keine Unzuständigkeit.
Wenn ein Land einen Antrag auf politisches Asyl prüfen und ihm stattgeben will, so kann es das natürlich. Trotz Dublin.
Art. 3 Abs. 4
>>(4) Jeder Mitgliedstaat hat unter der Voraussetzung, daß der Asylbewerber diesem Vorgehen zustimmt, das Recht, einen von einem Ausländer gestellten Asylantrag auch dann zu prüfen, wenn er aufgrund der in diesem Übereinkommen definierten Kriterien nicht zuständig ist.
Der nach den genannten Kriterien zuständige Mitgliedstaat ist dann von seinen Verpflichtungen entbunden, die auf den Mitgliedstaat übergehen, der den Asylantrag zu prüfen wünscht. Dieser Mitgliedstaat unterrichtet den nach den genannten Kriterien verantwortlichen Mitgliedstaat, wenn letzterer mit dem betreffenden Antrag befaßt worden ist.<<