24.01.2017, 14:01
(24.01.2017, 13:14)leopold schrieb: Danke, Sie sind offensichtlich hier die einzige, die versteht (oder verstehen will?) worum es geht. Am Ende steht eine Ermessensentscheidung und hier wollte der Freistaat eben wieder mal ein Exempel statuieren. Es wäre ja noch schöner, wenn die öffentliche Meinung solch ein Verfahren beeinflusst.
Dass ich lueginsland angeblökt ("keine Ahnung") habe, kommt alleine daher, dass er vorher mich angeblökt hat.
1. L i L hat nicht angeblökt! [Bild: http://2.bp.blogspot.com/-KZLeA2lnHCQ/UL...EYHapB.jpg ]
2. Sofern Sie aber meinen Ausdruck "faseln" meinen, dann irren Sie auch hier!
Faseln bedeutet nach meinem Verständnis lediglich: ohne Sachkenntnisse reden.
3. Ohne solche Sachkenntnisse haben Sie geschrieben und schreiben Sie weiter.
Die Grenzen der "Ermessensduldung" wurden von mir in post # 54 genannt, wollen Sie aber anscheinend nicht zur Kenntnis nehmen
4. Ja, da haben Sie mal recht.
Es wäre ja noch schöner, wenn die öffentliche Meinung eine Entscheidung beeinflusst. Gleiche Fälle werden gleich behandelt.