24.01.2017, 11:29
(24.01.2017, 11:17)Sophie schrieb: Moment. Du hast doch selbst auf die Differenzierung Wert gelegt. Abschiebunsstopp ist Ländersache. Das BAMF ist für Anerkennung oder Ablehnung zuständig - nicht aber für den vorübergehenden Nichtvollzug der Abschiebung.
Der Auftakt, 'Sie haben keine Ahnung' war natürlich komplett überflüssig - außerdem war der Beitrag missverständlich formuliert.
Wieso "Moment"? Hab ich doch geschrieben
Wenn man so in den Mann grätscht, sollte man sich seiner Sache inklusive der richtigen Formulierung schon sicher sein.