10.01.2017, 20:41
(10.01.2017, 19:00)PuK schrieb: So ganz verstehe ich dich nicht, bzw. bin nicht sicher, ob ich dich richtig verstehe. Falls ich dich richtig verstehe, also die letzte Zeile des Zitats als deine Meinung interpretiere, meine ich, dass es ganz so einfach nicht ist.
Die Links habe ich überflogen. Jedes der beiden Medien schreibt wohl, was man als zahlender Leser davon erwarten darf.
Ich persönlich halte den Begriff nicht für ein "Unwort". Da gäbe es viel unwörterige Unwörter.
Es gibt ihn durchaus noch, den Tatbestand des Volksverrats. Es ist auch heutzutage nicht so, dass es ihn nur theoretisch oder moralisch gibt. Es gibt ihn heute, leicht umbenannt, juristisch als Hoch- bzw. Landesverrat (§§ 81 ff.) Und das kommt vor, auch hier in Deutschland, heute noch. Viel zu oft sogar. Nur sind die Täter häufig in Positionen, die es den weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften schwierig bis unmöglich machen, vernünftig zu ermitteln.
Insbesondere den letzten Satz des Zitats muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Es gibt hinterher nicht mal einen Aktenvermerk darüber, aufgrund wessen Weisung die Ermittlungen eingestellt wurden.
Ich versteh dich zurzeit auch manchmal nicht. ^^ Gestern schon bei der Schwarzer und nun hier. Ja, es gibt den Tatbestand des Volksverrates, deswegen ist es ja wohl verfehlt den Begriff anderweitig zu besetzen.
Ansonsten halte ich von der Wahl des Wortes des Jahres wie des Unwortes des Jahres wenig bis nichts.