26.10.2021, 18:16
(26.10.2021, 18:02)Anonymous schrieb: Kommt drauf an. Es hängt m.e. davon ab, ob der Betreute noch geschäftsfähig ist. Des weiteren hängt es davon ab ob der Betreute Verträge ohne oder nur mit dem Betreuer abschliessen kann. Letztendlich hängt alles vom Betreuungsumfang ab. Daß ein Betreuter eine Generalvollmacht rechtswirksam erstellen kann ist einsichtbaren Gründen unvorstellbar.
Ja - die Wichtigkeit einer Vollmacht, besser noch einer Generalvollmacht + Patientenverfügung, natürlich mit Notar, ist bis auf wenige Ausnahmen allgemein bekannt.
Die jeweilige Vollmacht kann natürlich auch ohne Notar erteilt werden.
Dass AUCH ich zu den wenigen Ausnahmen gehöre, die diese Wichtigkeit bisher vernachlässigt haben, stört nicht.
Lieber spät als gar nicht!
Dass ein Betreuter doch zu einem Zeitpunkt eine Vollmacht erstellen kann ist Fakt!
Wenn es in dem von mir erwähnten Fall passiert ist, das werde ich nicht mehr erzählen, siehe lt. Satz hier #4