26.10.2021, 14:32
(26.10.2021, 14:07)Klartexter schrieb: Ehrlich gesagt werde ich weder aus dem Eingangs- noch aus dem Folgebeitrag schlau, es ist für mich auch nicht erkennbar, wo das Problem - so es überhaupt eines gibt - zu orten ist. Ich weiß auch nicht, ob eine unter Betreuung stehende Person überhaupt noch eine Vollmacht geben kann darf, ansonsten sollte es eigentlich bei Menschen unseres Alters bekannt sein, dass man frühzeitig Vorsorge treffen sollte für Fälle, bei denen man unter Umständen nicht mehr klar sagen kann, was man will.
Überhaupt kein Problem für die "Allgemeinheit."
Ich wollte mit dieser Info lediglich darauf hinweisen, daran erinnern, dass diese Vorsorgevollmacht wichtig sei.
Dass wir keine hatten, das habe ich erwähnt, ja mei ... So könnte überraschendern Weise noch ein Unwissender existieren (in Zukunft werde ich nix mehr eingestehen, so.)
Natürlich möchten wir auch in diesen existenziellen Dingen wenigstens im Vorfeld noch mitsprechen, das geschieht jetzt.
Zu Ihrem Zweifel: die Rechtspflegerin hat mir gesagt, dass die Akte bei Gericht geschlossen werde, sobald diese Vollmacht erteilt sei. Glauben werde ich das, nächste Woche weiß (nur) ich mehr.