28.10.2019, 19:47
(28.10.2019, 11:19)forest schrieb: Sollte eine Partei verboten werden, sind nicht automatisch deren Wähler verboten. Man kann eine neue gründen, die die Verbotsgründe juristisch ausgefeilt umschifft (nicht unbedingt urologisch zu verstehen, darf man aber), um die ehemaligen Wähler bei der Stange zu halten. Hatten wir das nicht schon mal bzw. haben wir das nicht?
Entschuldigung, das ist doch eine Plattitüde. Wenn Marihuanarauchen verboten ist, sind nicht gleich alle Haschischraucher verschwunden. Jawoll. lEin Verbot ist aber ein Zeichen und natürlich können sich die Hartnäckigen wieder neu organisieren. Ist das ein Grund schulterzuckend die Mafia als e.V. zuzulassen, weil ihr ja doch keiner Herr wird?
Nach dem zweiten Weltkrieg gab es keinen einzigen Nazi mehr in Deutschland.Schlagartig. Nur noch Opfer. Verführte. Befreite. Die Verdrängungsleistung war phänomenal. (Empfehlenswert dazu das Buch 'Wolfszeit' von Harald Jähner). Aber natürlich war das Gedankengut durchaus noch vorhanden. Und es hat sich immer mal wieder Bahn gebrochen. Die heute so verpönte PC (political correctness) hat dafür gesorgt, dass die ausländerfeindliche und antisemitische Gesinnung einigermaßen eingedämmt blieb. Heute sagt man einfach allüberall das, von dem man früher raunte, dass man das ja nicht sagen darf. Heute geht man damit auf die Straße und fühlt sich großartig, mit genau der Haltung, die dazu beigetragen hat, dass Deutschland in eine Diktatur schlidderte.
Hast Du gelesen, dass Serge BJÖRN (danke Klartexter) Höcke 'zähmen' möchte? Der hätte auch Hitler gezähmt 1930. Jaja, ich weiß, Hitlervergleiche schießen sich selbst ins Knie, und Höcke ist keiner, eh klar, und so leicht ist eine Machtübernahme heute nicht, da ist das Grundgesetz vor, aber eben jenes Grundgesetz, das die Meinungsfreiheit garantiert, ruft in Art. 20 Abs. 4 GG zum Widerstand auf gegen jeden, der es unternimmt die demokratische und soziale Grundordnung abzuschaffen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Das ist ja relativ verschwurbelt formuliert aber die Intention ist klar und deswegen bin ich so ungehalten über das Urteil des BVerfG, das es eben unterlässt, für Abhilfe zu sorgen, wenn eine Partei sich eine Abschaffung genau dieses demokratischen Rechtsstaates zum Ziel setzt. Eine Zielsetzung geht nämlich über eine Meinungsäußerung hinaus und auch wenn UW - wen wundert es - meint, dass eine 30% Partei so mir nix dir nix verboten werden könnte, sollte man Vorsorge treffen, dass eine solche, die wesentlich Werte unseres Rechtsstaates und freiheitlich demokratischer Grundordnung abschaffen will, gar nicht erst so groß werden kann. Ja, sollen die Sympathisanten nach einem Verbot sich ruhig neu formieren, immerhin können sie nicht so leicht Wahlplakate kleben ggf. noch auf Steuerzahlers Kosten und neue Anhänger anwerben.