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Polizeiberichte

Zuschtänd san des heitzutag ...



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Zitat:Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Jungen aus Staufen bei Freiburg muss die Mutter des Kindes zwölf Jahre und sechs Monate in Haft. Ihren einschlägig vorbestraften Lebensgefährten verurteilten die Richter des Landgerichts Freiburg am Dienstag zu zwölf Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung. Sie hatten das heute zehn Jahre alte Kind laut ihren Geständnissen nicht nur vielfach selber missbraucht, vergewaltigt und misshandelt, sondern es auch an andere Männer verkauft. Die Mutter und ihr einschlägig vorbestrafter Partner, beide Deutsche, haben die Taten vor Gericht eingeräumt.

https://www.augsburger-allgemeine.de/pan...68761.html 

Seltsam, dass sich die AfD hier nicht aufregt. Vielleicht weil die Verbrecher Deutsche sind? Die Taten an sich sind unfassbar, wenigstens sind die Strafen entsprechend ausgefallen.
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Zitat:Die Angeklagten, deutsche Staatsbürger bulgarischer Abstammung, sollen während der Taten immer wieder Romani gesprochen haben, damit die Mädchen sie nicht verstehen.

https://www.sueddeutsche.de/panorama/pro...-1.4083952 

Körpersprache?
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(07.08.2018, 13:02)Klartexter schrieb:  Die Taten an sich sind unfassbar, wenigstens sind die Strafen entsprechend ausgefallen.

Christian L. und Berrin T. wurden zu lediglich 12 bzw. 12 ½ von 15 Jahren Höchststrafe für den besonders schweren Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt.

Was, bitte, muß man in diesem Land denn noch anstellen um die Höchststrafe zu bekommen?
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(07.08.2018, 22:31)Dienstag schrieb:  Christian L. und Berrin T. wurden zu lediglich 12 bzw. 12 ½ von 15 Jahren Höchststrafe für den besonders schweren Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt.

Was, bitte, muß man in diesem Land denn noch anstellen um die Höchststrafe zu bekommen?

Wahrscheinlich hätten sie den Buben noch umbringen müssen  Exclamation Exclamation
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(07.08.2018, 22:31)Dienstag schrieb:  Christian L. und Berrin T. wurden zu lediglich 12 bzw. 12 ½ von 15 Jahren Höchststrafe für den besonders schweren Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt.

Was, bitte, muß man in diesem Land denn noch anstellen um die Höchststrafe zu bekommen?

Christian L. hat auch eine anschließende Sicherungsverwahrung erhalten, er kommt also weder vorzeitig noch nach Verbüßung der Haftstrafe frei. Abgesehen davon wird auch keine noch so lange Haftstrafe die seelischen Qualen des Kindes mildern.
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(07.08.2018, 22:46)Serge schrieb:  Wahrscheinlich hätten sie den Buben noch umbringen müssen  Exclamation Exclamation

Naja, die Mutter hatte ja keine Vorgeschichte in der Richtung. Und er wollte die Sicherungsverwahrung und hat sie durch seinen Verteidiger beantragen lassen. Beide waren sie in vollem Umfang geständig und haben durch ihre Geständnisse dem Jungen eine weitere Traumatisierung erspart, weil er nicht im Prozess alles noch einmal erzählen musste. 

Du musst Geständnisse in gewissem Rahmen würdigen oder "belohnen" als Richter. Ganz einfach, weil sonst niemand mehr irgendwas gesteht.* Und du musst natürlich auch die Vorgeschichte der Angeklagten berücksichtigen, was ja schon bei ganz kleinen Straftaten anfängt. Wenn jemand einmal schwarz fährt, passiert ihm gar nichts, außer dass 60 € weg sind. Wenn einer 50 Mal in drei Jahren schwarz fährt, dann kann es durchaus sein, dass er deshalb eine Haftstrafe ohne Bewährung bekommt. 

Aber vor allem die Springer-Zeitungen spielen natürlich heute wieder das gesunde Volxempfinden. Ich hab's auch gelesen, aber lass dich doch von so etwas nicht in deinem Rechtsempfinden beeinflussen.

Mit "wahrscheinlich hätten sie ihn umbringen müssen" hast du aber recht. Darauf stünde lebenslänglich, weil das Mord gewesen wäre. Aber auf die Straftaten, die sie begangen haben, stehen nun mal maximal 15 Jahre. Das kannst du jetzt gut oder schlecht finden, aber es ist so.
_______
* Es ist in dem Fall sogar noch ein bisschen komplizierter. Sie haben zwar gestanden, aber es gab auch ohne Geständnisse genügend Beweise in Form von Filmen. Deshalb ist das Urteil auch nicht so weit unter der Höchststrafe wie es sein könnte, wenn es diese Filme nicht gäbe.
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(07.08.2018, 22:59)Klartexter schrieb:  Abgesehen davon wird auch keine noch so lange Haftstrafe die seelischen Qualen des Kindes mildern.

Unser Rechtssystem basiert glücklicherweise auch nicht auf dem System der Vergeltung. "Auge um Auge, Zahn um Zahn" war einmal.
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Zitat:Ein junger Mann soll einen 18-Jährigen in Arnsberg (Sauerland) bedroht und vergewaltigt haben.
Der Afghane wurde vorläufig festgenommen. Ein Haftrichter erließ noch am Sonntag einen Haftbefehl. Der Flüchtling sitzt in Untersuchungshaft, ist polizeibekannt.

https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/....bild.html 

Sehr bedauerlich, er hätte längst abgeschoben sein können.
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(07.08.2018, 23:27)sobinichhalt schrieb:  
Zitat:ist polizeibekannt

Das könnte der Grund sein. In der selben Zeitung war doch heute noch ein anderer Bericht . Der Artikel über Allasane Sal  von neulich ist in dem Zusammenhang auch interessant.

Tatsächlich abgeschoben wird man als Asylant offenbar nur, wenn man sich integriert hat und eine Arbeit und eine eigene Wohnung hat. Weil einen die Polizei bei der Abschiebung dann dort auch antrifft.
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