(06.01.2017, 13:00)Martin schrieb: Nachdem hier inflationär mit Begrifflichkeiten wie "Kriegsgefangener" und "Kriegsrecht" hantiert wird, würde es mich doch brennend interessieren, inwieweit ein Terrorist, der weder Kombattant noch unbewaffneter Nichtkombattant ist, durch die Genfer Konvention, Haager Landkriegsordnung o. ä. geschützt wäre? Er ist definitiv kein Kriegsgefangener, da dies einen der vorgenannten Status voraussetzt. Nur mal so rein rechtlich gesehen, ohne den moralischen Zeigefinger in den Wind zu halten, das beherrschen andere hier sicher besser...
Martin
Hehe....so wird eine Wurst draus!
Der noch nicht tote Attentäter war einer abgeworfenen Bombe gleich solange scharf, wie er lebte.
Wer seine Mission mit dem eigenen Tod abzuschließen gedenkt......ist das noch menschlich?
Damit träte die Frage auf:
Ist der Einsatz des Lebens des Gotteskriegers allein schon geeignet, ihn als Gegenstand, also als Waffe, zu kathegorisieren? Eine Waffe kann ja nicht den Status eines Kriegsgefangenen erlangen, kann also auch keine diesbezügliche Behandlung erwarten. Mit der Erfindung der menschlichen Bombe sollte sich die islamische Gemeinschaft keinen Gefallen getan haben. Daraus sollte man jedem dieser "Imame" konkret einen Vorwurf machen.