07.03.2017, 08:34
(06.03.2017, 22:56)SilverSurfer schrieb: Nun, geschätzte Sophie, wegen einer harmlosen Schubserei lässt man keine Vollsperrung durchführen.
Ich unterstelle Dir jetzt mal das auch Du weißt, wie man bei Koffern, Rucksäcken oder ähnlichem an öffentlichen Punkten polizeilich verfahren muss.
Aber schön das nach deinen nicht vorhandenen Informationen, das nur Panikmache war... übrigens nicht von mir, denn ich hab keine Sperrung durchgeführt!
Außerdem habe ich nicht alle Eventualitäten auf dem Schirm, sondern nur Möglichkeiten in Frage gestellt .
Nun, bester SiSu, von einem harmlosen Schubser war ja nicht die Rede bei denen, die sich über die Vollsperrung wunderten.
Hier mal der offizielle Polizeibericht:
>>In Absprache mit der Staatsanwaltschaft
Innenstadt - Heute gegen 10.50 teilte ein unbeteiligter Passant bei der Einsatzzentrale der Augsburger Polizei mit, dass ein Mann versucht hätte einen anderen beim Augsburger Hauptbahnhof vor einen einfahrenden Zug auf die Gleise zu schubsen.
Da zunächst weder der Tatverdächtige noch der Geschädigte vor Ort ausfindig gemacht werden konnten, musste der Hauptbahnhof kurzzeitig gesperrt und der Zugverkehr gestoppt werden.
Der Tatverdächte konnte schließlich wenig später in der Augsburger Straße festgenommen und in den Arrest des PP Schwaben Nord verbracht werden. Es handelt sich um einen 29-Jährigen aus Augsburg.
Der vermeintliche Geschädigte, der bereits wie beabsichtigt in einen Zug gestiegen und davongefahren war, konnte schließlich in Nürnberg festgestellt und zur Sache befragt werden.
Der Kriminaldauerdienst der Kripo Augsburg klärt aktuell den genauen Tathergang und ob die Voraussetzungen für einen Haftbefehl bzw. für eine Unterbringung in ein Bezirkskrankenhaus vorliegen.<<
Es geht jetzt in erster Linie um den zweiten Absatz. Weil weder ein Tatverdächtiger noch das mögliche Mordopfer (Formulierung dem herrschenden Einschätzung des Tatbestandes hier angepasst) ausfindig gemacht werden können, muss der gesamte Hauptbahnhof gesperrt und der Zugverkehr gestoppt werden? Das ist es doch, was zur Irratation führte.
Offenbar hatte die Polizei auch keine anderen Informationen als die, die der Anrufer durchgab (der auch ein Fehlinformant hätte gewesen sein können - absichtlich oder in Fehlinterpretation des Beobachteten, denn immerhin hat das mögliche Mordopfer sich nicht mit der Polizei oder dem Schaffner in Verbindung gesetzt sondern sich lediglich in den Zug nach Nürnberg, es musste erst ausfindig gemacht werden.)
Wenn Du nun den Geistesblitz gehabt hättest, dass ja niemand habe wissen können, ob so eine Person nicht aufs nächste Gleis marschiert und es dort nochmal versucht, weshalb man bis zur ihrer Habhaftwerdung eben keinen Zug fahren lassen könne, hätte ich das für einen guten Einwand gehalten.
Der mit dem Rucksack ist es weniger. Denn Rucksäcke sind an Bahnhöfen quasi omnipräsent auch ohne einen talibanseken PuK.
Der Rucksack soll doch nur schon wieder vor dem inneren Auge einen möglichen Terroranschlag heraufbeschwören, der sich bei dem bis dato Bekanntgewesenen nun wirklich nicht aufdrängte.