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Stadt Gaggenau verbietet Auftritt von türkischem Justizminister
#31

(05.03.2017, 13:19)Serge schrieb:  Naja, es fanden bisher schon einige Wahlen in Polen statt.
Ob Erdogan die Stimmen der Auslandstürken so dringend braucht, wage ich zu bezweifeln. Es geht ihm wohl mehr um eine Demonstration seines Einflusses auf die Türken in Deutschland, speziell auch auf die Deutschtürken und die mit doppelter Staatsbürgerschaft. Auch im Hinblick auf den Flüchtlingsdeal.
Signal: Ich sitze am längeren Hebel. Ich habe meine Fußtruppen auch bei euch. Also Vorsicht!

Genau dem sollte unsere Bundesregierung Einhalt gebieten!
#32

(05.03.2017, 13:24)leopold schrieb:  Haben Sie nicht die Befürchtung, dass man mit solchen Aktionen genau das erreicht, was Erdogan will?

Warum, leopold? Es ist zwar durchaus schon vorgekommen, dass ausländische Politiker im deutschen Wahlkampf bei Veranstaltungen der einzelnen Parteien gesprochen haben, aber es ist keineswegs üblich, den eigenen Wahlkampf in fremde Nationen zu tragen. Solch ein Verhalten ist mir bisher nur von der Türkei bekannt, und deshalb sollte man auch diesen Missbrauch des Gastrechtes unterbinden. Die Türken in Deutschland erreicht man durchaus über Fernsehen und türkische Presse, die Bundesrepublik ist auch keine türkische Provinz, die sich den Anordnungen aus Ankara zu fügen hat. Die Türken sind immer sehr schnell dabei, sich Einmischungen in ihre inneren Angelegenheiten zu verbeten, auf der anderen Seite ist das Geschrei groß, wenn in Deutschland Auftritte der türkischen Politiker wegen Sicherheitsbedenken verboten werden. Das sind unsere inneren Angelegenheiten, da haben türkische Politiker sich an die Ratschläge zu halten, die sie sonst den Deutschen geben!
#33

(05.03.2017, 13:38)Klartexter schrieb:  
Warum, leopold? Es ist zwar durchaus schon vorgekommen, dass ausländische Politiker im deutschen Wahlkampf bei Veranstaltungen der einzelnen Parteien gesprochen haben, aber es ist keineswegs üblich, den eigenen Wahlkampf in fremde Nationen zu tragen. Solch ein Verhalten ist mir bisher nur von der Türkei bekannt, und deshalb sollte man auch diesen Missbrauch des Gastrechtes unterbinden. Die Türken in Deutschland erreicht man durchaus über Fernsehen und türkische Presse, die Bundesrepublik ist auch keine türkische Provinz, die sich den Anordnungen aus Ankara zu fügen hat. Die Türken sind immer sehr schnell dabei, sich Einmischungen in ihre inneren Angelegenheiten zu verbeten, auf der anderen Seite ist das Geschrei groß, wenn in Deutschland Auftritte der türkischen Politiker wegen Sicherheitsbedenken verboten werden. Das sind unsere inneren Angelegenheiten, da haben türkische Politiker sich an die Ratschläge zu halten, die sie sonst den Deutschen geben!

Es gibt aber nun einmal keine rechtliche Grundlage, mit der man einem ausländischen Politiker das Rederecht hier verweigern könnte, außer er ruft zu Gewalt auf oder äußert sich in anderer Form nichts rechtskonform. Kommunen können Sicherheitsbedenken geltend machen, dafür gibt es aber hohe Hürden.
Wenn nun der Eindruck entsteht, dass türkische Politiker willkürlich ausgeschlossen werden, ist das Wasser auf die Mühlen Erdogans. Man kann doch nun sehen, dass Erdogan nur auf eine solche Reaktion gewartet hat, um den Ton verschärfen zu können. Nicht ohne Grund hat die türkische Opposition bereits große Bedenken angemeldet.
#34

(05.03.2017, 13:25)Klartexter schrieb:  Genau dem sollte unsere Bundesregierung Einhalt gebieten!

Genau.
Man stelle sich vor, Erdogan lässt den Flüchtlingsdeal platzen und lässt zigtausende, hunderttausende Flüchtlinge nach Deutschland.
Es würde mit Sicherheit Demos geben, die einen gegen Erdogan und die anderen gegen die Flüchtlingspolitik von Merkel.
Und dann? Genau, es würde Gegendemos zu den Anti-Erdogan-Demos geben, von wem, das ist klar. Da würden die Fetzen fliegen.
So weit sollte man es nicht kommen lassen, egal wie Erdogan das auslegt. Der ist eh kein Maßstab mehr.
#35

(05.03.2017, 14:04)Serge schrieb:  Genau.
Man stelle sich vor, Erdogan lässt den Flüchtlingsdeal platzen und lässt zigtausende, hunderttausende Flüchtlinge nach Deutschland.
Es würde mit Sicherheit Demos geben, die einen gegen Erdogan und die anderen gegen die Flüchtlingspolitik von Merkel.
Und dann? Genau, es würde Gegendemos zu den Anti-Erdogan-Demos geben, von wem, das ist klar. Da würden die Fetzen fliegen.
So weit sollte man es nicht kommen lassen, egal wie Erdogan das auslegt. Der ist eh kein Maßstab mehr.

Stellen Sie sich die Situation von 1994 heute vor, da wäre der Treffpunkt Königsplatz wegen Überlastung nicht mehr erreichbar Rauch
http://www.focus.de/politik/deutschland/...46544.html 
#36

(05.03.2017, 14:03)leopold schrieb:  Es gibt aber nun einmal keine rechtliche Grundlage, mit der man einem ausländischen Politiker das Rederecht hier verweigern könnte, außer er ruft zu Gewalt auf oder äußert sich in anderer Form nichts rechtskonform. 

Natürlich gibt es eine rechtliche Grundlage, nämlich dann, wenn das Gesagte im Widerspruch zur FDG steht. Erdogan will kein präsidales System, sondern ein Infektionsschutzgesetz, das ihm freie Bahn zur Errichtung einer Diktatur gibt. Ein Verbot greift somit aus den gleichen Gründen, wie es hier auch bei einem Garry Lauck oder einem KKK-nahen Politiker greifen würde. Dabei spielt es keine Rolle, welche Zielgruppe und welche Länder im einzelnen angesprochen werden.

Martin
#37

Hat ein ausländischer Politiker einen Rechtsanspruch, im Ausland für Wahlkampfzwecke und Verfassungsänderungen in seinem Land auftreten zu dürfen?
'Nicht erwünscht' ist verständlich genug ausgedrückt, seinen Bohei daheim aufzuführen, wenn er schon nicht darauf verzichten kann.
#38

(05.03.2017, 17:54)forest schrieb:  Hat ein ausländischer Politiker einen Rechtsanspruch, im Ausland für Wahlkampfzwecke und Verfassungsänderungen in seinem Land auftreten zu dürfen?
'Nicht erwünscht' ist verständlich genug ausgedrückt, seinen Bohei daheim aufzuführen, wenn er schon nicht darauf verzichten kann.

Ich war bisher der Meinung, dass nur eine Kommune aus Sicherheitsgründen solch eine Versammlung verbieten kann. So hatte das ein sogenannter Rechtsexperte im ZDF jedenfalls behauptet.

Gerade lese ich aber, dass das nicht stimmt.

In Art. 8 GG heißt es: " Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln." Die Versammlungsfreiheit gilt demnach stenggenommen nur für Deutsche. Allerdings wurde das in Vergangenheit in der Praxis sehr liberal ausgelegt.

Zudem gilt § 47 Aufenthaltsgesetz: "Die politische Betätigung eines Ausländers kann beschränkt oder untersagt werden, soweit sie (...) die politische Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland oder das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet, die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet (...)."
Eine Beeinträchtigung des friedlichen Zusammenlebens (und das ist nicht viel) genügt also, um eine Versammlung zu verbieten. Zuständig die wären Ausländerbehörden der Länder.

Schließlich könnte die Bundesregierung einem ausländischen Politiker jederzeit die Einreise verwehren. Das ist völkerrechtlich so geregelt.

Es gibt also jede Menge Möglichkeiten einzuschreiten. Es stellt sich aber immer noch die Frage, ob dies politisch zielführend oder doch eher kontraproduktiv wäre. Jetzt wirft Erdogan Deutschland "Nazi-Praktiken" vor. Damit dürfte klar sein, dass er die Eskalation unbedingt will. Man sollte ihn einfach schwätzen lassen.
#39

(05.03.2017, 18:18)leopold schrieb:  Ich war bisher der Meinung, dass nur eine Kommune aus Sicherheitsgründen solch eine Versammlung verbieten kann. So hatte das ein sogenannter Rechtsexperte im ZDF jedenfalls behauptet.

Gerade lese ich aber, dass das nicht stimmt.

In Art. 8 GG heißt es: " Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln." Die Versammlungsfreiheit gilt demnach stenggenommen nur für Deutsche. Allerdings wurde das in Vergangenheit in der Praxis sehr liberal ausgelegt.

Zudem gilt § 47 Aufenthaltsgesetz: "Die politische Betätigung eines Ausländers kann beschränkt oder untersagt werden, soweit sie (...) die politische Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland oder das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet, die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet (...)."
Eine Beeinträchtigung des friedlichen Zusammenlebens (und das ist nicht viel) genügt also, um eine Versammlung zu verbieten. Zuständig die wären Ausländerbehörden der Länder.

Schließlich könnte die Bundesregierung einem ausländischen Politiker jederzeit die Einreise verwehren. Das ist völkerrechtlich so geregelt.

Es gibt also jede Menge Möglichkeiten einzuschreiten. Es stellt sich aber immer noch die Frage, ob dies politisch zielführend oder doch eher kontraproduktiv wäre.

Am wenigsten zielführend wäre es, vor dem Despoten vom Bosporus den Schwanz einzuziehen.
Hier in Deutschland sollte man keine Skrupel haben, ihm seine Grenzen aufzeigen.
#40

(05.03.2017, 18:24)Serge schrieb:  Am wenigsten zielführend wäre es, vor dem Despoten vom Bosporus den Schwanz einzuziehen.
Hier in Deutschland sollte man keine Skrupel haben, ihm seine Grenzen aufzeigen.

Am Ende geht es doch darum, dass er in der Türkei mit seinen Plänen nicht durchkommt. Wir sollten alles unterlassen, was Erdogan hilft, denn wir haben auch eine Verantwortung gegenüber den in der Türkei lebenden Demokraten. Das zählt aus meiner Sicht mehr als irgendwelche Empfindlichkeiten hierzulande.
Thema geschlossen


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