07.05.2017, 08:23
(20.02.2017, 22:08)Martin schrieb: Nein. Die EU sieht in der Anwendung des dt. Mindestlohns für Leistungserbringer mit Stammsitz im Ausland eine Behinderung des Wettbewerbs und verhängt Strafen .
Ach, Martin [Bild: http://www.deguoren.org/Smileys/taetschel.gif ]... Der Artikel ist vom 16.06.2016, die 2-Monats-Frist also seit inzwischen fast einem Dreivierteljahr bereits Geschichte.
Der übliche kalte Kaffee also, den du, Martin, uns hier als allerneueste Neuigkeit zu verkaufen versuchst.