02.11.2016, 23:42
(02.11.2016, 21:16)bbuchsky schrieb: Der Justizminister H.Maas hat in seinem "Gesetzesentwurf" die Bereitschaft erklärt, sich mit Kinderehen dann abzufinden, wenn es dem Eigentümer gelungen ist, das Kind zu schwängern.
Diese Nachricht wird man in den Kreisen der Kindesmißbraucher mit Frohlocken aufnehmen.
Es macht einen völlig fassungslos, was diese Flitzpiefe sich erlaubt.
Demnächst wird die Blutrache als Traditionspflege oder Brauchtum dann hingenommen, wenn es bereits mehr als 3 Tote gab. Die Parallele ist offensichtlich, wenn der Besitz von Kindern genehmigt wird, kann das Töten aus Rache nicht strafbar bleiben.
Man darf inzwischen schon froh sein, wenn er den zuständigen Teil der Judikative nicht zu "Friedensrichtern" outsourced, damit der Justiz mehr Zeit für Verfahren gegen soziale Medien zur Verfügung steht. Eigentlich hat sich die Pflaume längst für Brüssel qualifiziert.
Martin