01.02.2017, 14:06
(01.02.2017, 13:47)Sophie schrieb: Wieder einmal ein Urteil, das einem vor allem auch in der Begründung die Haare zu Kopf stehen lässt.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/br...32575.html
Thomas Fischer hat da was:
Zitat:Liebe Leserinnen und Leser, erscheint Ihnen die Sprache des (Straf-)Rechts gelegentlich verschraubt, umständlich, unpersönlich? Haben Sie den Eindruck, in Gesetzen, Urteilen und Verfügungen würde eine Herrschaftssprache gepflegt, hinter der sich weniger plausibler Inhalt als symbolische Distanz verbirgt? Damit sind Sie nicht allein!
"Der Verurteilte versteht sehr wohl, was das Urteil ihm auferlegt, doch über die Gründe kann ihm auch sein Anwalt allenfalls eine Ahnung verschaffen", lautete der bittere Befund, den Autor Andreas Zielcke (ein gelernter Rechtsanwalt) in der Süddeutschen Zeitung vom 28. Januar (Seite 17) erhob. Der Leser versucht sich vorzustellen, wie der wegen Raubs verurteilte Angeklagte oder der zur Zahlung verurteilte Schuldner erschüttert und verständnislos auf die Urteilsformel starren, derweil ihre Rechtsanwälte mit den Schultern zucken und bekennen, es sei auch ihnen völlig unerklärlich geblieben, warum man wegen eines Tankstellenüberfalls vier Jahre Freiheitsstrafe verbüßen oder warum man ein Darlehen irgendwann zurückzahlen müsse.
Ja, die Rechtssprache ist ein Kreuz! Es kommt über die Menschen wie die Bedienungsanleitung chinesischer Radiowecker...
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgesc...r-im-recht