01.02.2017, 13:47
Wieder einmal ein Urteil, das einem vor allem auch in der Begründung die Haare zu Kopf stehen lässt.
Der als Youtube-Raser Alpi bekanntgewordene Motorradraser, der mit seinen Fahrten bei extrem überhöhter Geschwindigkeite auch oder gerade durch geschlossene Ortschaften, die er online stellte und die viel Anerkennung fanden, Geld verdiente, wurde von milde gestimmten Richtern lediglich wegen fahrlässiger Tötung zu 2 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt. Kann man sagen: immerhin. Es gibt auch noch unverständlichere Urteile.
Haarsträubend aber eben die Begründung des Richters:
>>Die Richter sahen einen Vorsatz nicht als erwiesen an. T. sei nicht süchtig nach Geschwindigkeit gewesen, habe bei seiner Fahrt auf einen guten Ausgang vertraut, vor dem Zusammenstoß abgebremst und keinerlei suizidale Tendenzen gehabt - er habe weder sich noch andere verletzen wollen.<<
Aha. Die Leute nicht direkt umbringen zu wollen reicht aus für fahrässige Tötung. War da nicht mal was mit Tod billigend in Kauf nehmen? Und welche Fürsorglichkeit der Richter dem guten Alpi zutraut. Er wollte ja niemanden verletzten (das wollen die wenigsten Raser, verdammt) und hat darauf vertraut, dass alles gut ausgehen werden. HALLO? Da urteilt wohl ein Selberraser, ansonsten ist das kaum nachzuvollziehen.
Vllt. ging dem Richter aber vor allem das Vorpreschen der Staatsanwaltschaft zu weit, die gleich einen Mord daraus konstruieren wollte, mittels niedriger Beweggründe. Gewagt, gewiss, aber meines Erachtens an der Sache näher dran, als fahrlässiche Tötung.
Wer sich so außerhalb der straßenverkehrlichen Ordnung stellt und das regelmäßig und nicht debil ist und deshalb ohnehin kein Fahrzeug führen dürfen sollte, der muss damit rechnen, dass es mal einen Zwischenfall gibt, weil ein anderer Verkehrsteilnehmer nicht mit seiner Schnelligkeit rechnet, sie nicht richtig einschätzt und dass dies dann tödlich enden wird... sollte ein mittelmäßiger intelligenter Mensch in Betracht ziehen können.
Der getötete Fußgänger war alkoholisiert bei rot über eine Fußgängerampel gewankt. Das hat die Schuld verringert. Ändert aber trotzdem nichts am vorstehend genannten Fakten.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/br...32575.html
Der als Youtube-Raser Alpi bekanntgewordene Motorradraser, der mit seinen Fahrten bei extrem überhöhter Geschwindigkeite auch oder gerade durch geschlossene Ortschaften, die er online stellte und die viel Anerkennung fanden, Geld verdiente, wurde von milde gestimmten Richtern lediglich wegen fahrlässiger Tötung zu 2 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt. Kann man sagen: immerhin. Es gibt auch noch unverständlichere Urteile.
Haarsträubend aber eben die Begründung des Richters:
>>Die Richter sahen einen Vorsatz nicht als erwiesen an. T. sei nicht süchtig nach Geschwindigkeit gewesen, habe bei seiner Fahrt auf einen guten Ausgang vertraut, vor dem Zusammenstoß abgebremst und keinerlei suizidale Tendenzen gehabt - er habe weder sich noch andere verletzen wollen.<<
Aha. Die Leute nicht direkt umbringen zu wollen reicht aus für fahrässige Tötung. War da nicht mal was mit Tod billigend in Kauf nehmen? Und welche Fürsorglichkeit der Richter dem guten Alpi zutraut. Er wollte ja niemanden verletzten (das wollen die wenigsten Raser, verdammt) und hat darauf vertraut, dass alles gut ausgehen werden. HALLO? Da urteilt wohl ein Selberraser, ansonsten ist das kaum nachzuvollziehen.
Vllt. ging dem Richter aber vor allem das Vorpreschen der Staatsanwaltschaft zu weit, die gleich einen Mord daraus konstruieren wollte, mittels niedriger Beweggründe. Gewagt, gewiss, aber meines Erachtens an der Sache näher dran, als fahrlässiche Tötung.
Wer sich so außerhalb der straßenverkehrlichen Ordnung stellt und das regelmäßig und nicht debil ist und deshalb ohnehin kein Fahrzeug führen dürfen sollte, der muss damit rechnen, dass es mal einen Zwischenfall gibt, weil ein anderer Verkehrsteilnehmer nicht mit seiner Schnelligkeit rechnet, sie nicht richtig einschätzt und dass dies dann tödlich enden wird... sollte ein mittelmäßiger intelligenter Mensch in Betracht ziehen können.
Der getötete Fußgänger war alkoholisiert bei rot über eine Fußgängerampel gewankt. Das hat die Schuld verringert. Ändert aber trotzdem nichts am vorstehend genannten Fakten.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/br...32575.html