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Raser Alpi 'nur' wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
#1

Wieder einmal ein Urteil, das einem vor allem auch in der Begründung die Haare zu Kopf stehen lässt.

Der als Youtube-Raser Alpi bekanntgewordene Motorradraser, der mit seinen Fahrten bei extrem überhöhter Geschwindigkeite auch oder gerade durch geschlossene Ortschaften, die er online stellte und die viel Anerkennung fanden, Geld verdiente, wurde von milde gestimmten Richtern lediglich wegen fahrlässiger Tötung zu 2 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt. Kann man sagen: immerhin. Es gibt auch noch unverständlichere Urteile.

Haarsträubend aber eben die Begründung des Richters:

>>Die Richter sahen einen Vorsatz nicht als erwiesen an. T. sei nicht süchtig nach Geschwindigkeit gewesen, habe bei seiner Fahrt auf einen guten Ausgang vertraut, vor dem Zusammenstoß abgebremst und keinerlei suizidale Tendenzen gehabt - er habe weder sich noch andere verletzen wollen.<<

Aha. Die Leute nicht direkt umbringen zu wollen reicht aus für fahrässige Tötung. War da nicht mal was mit Tod billigend in Kauf nehmen? Und welche Fürsorglichkeit der Richter dem guten Alpi zutraut. Er wollte ja niemanden verletzten (das wollen die wenigsten Raser, verdammt) und hat darauf vertraut, dass alles gut ausgehen werden. HALLO? Da urteilt wohl ein Selberraser, ansonsten ist das kaum nachzuvollziehen.

Vllt. ging dem Richter aber vor allem das Vorpreschen der Staatsanwaltschaft zu weit, die gleich einen Mord daraus konstruieren wollte, mittels niedriger Beweggründe. Gewagt, gewiss, aber meines Erachtens an der Sache näher dran, als fahrlässiche Tötung.

Wer sich so außerhalb der straßenverkehrlichen Ordnung stellt und das regelmäßig und nicht debil ist und deshalb ohnehin kein Fahrzeug führen dürfen sollte, der muss damit rechnen, dass es mal einen Zwischenfall gibt, weil ein anderer Verkehrsteilnehmer nicht mit seiner Schnelligkeit rechnet, sie nicht richtig einschätzt und dass dies dann tödlich enden wird... sollte ein mittelmäßiger intelligenter Mensch in Betracht ziehen können.

Der getötete Fußgänger war alkoholisiert bei rot über eine Fußgängerampel gewankt. Das hat die Schuld verringert. Ändert aber trotzdem nichts am vorstehend genannten Fakten.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/br...32575.html 
#2

(01.02.2017, 13:47)Sophie schrieb:  Wieder einmal ein Urteil, das einem vor allem auch in der Begründung die Haare zu Kopf stehen lässt.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/br...32575.html 

Thomas Fischer hat da was:

Zitat:Liebe Leserinnen und Leser, erscheint Ihnen die Sprache des (Straf-)Rechts gelegentlich verschraubt, umständlich, unpersönlich? Haben Sie den Eindruck, in Gesetzen, Urteilen und Verfügungen würde eine Herrschaftssprache gepflegt, hinter der sich weniger plausibler Inhalt als symbolische Distanz verbirgt? Damit sind Sie nicht allein!
"Der Verurteilte versteht sehr wohl, was das Urteil ihm auferlegt, doch über die Gründe kann ihm auch sein Anwalt allenfalls eine Ahnung verschaffen",  lautete der bittere Befund, den Autor Andreas Zielcke (ein gelernter Rechtsanwalt) in der Süddeutschen Zeitung vom 28. Januar (Seite 17) erhob. Der Leser versucht sich vorzustellen, wie der wegen Raubs verurteilte Angeklagte oder der zur Zahlung verurteilte Schuldner erschüttert und verständnislos auf die Urteilsformel starren, derweil ihre Rechtsanwälte mit den Schultern zucken und bekennen, es sei auch ihnen völlig unerklärlich geblieben, warum man wegen eines Tankstellenüberfalls vier Jahre Freiheitsstrafe verbüßen oder warum man ein Darlehen irgendwann zurückzahlen müsse.
Ja, die Rechtssprache ist ein Kreuz! Es kommt über die Menschen wie die Bedienungsanleitung chinesischer Radiowecker...

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgesc...r-im-recht 
#3

(01.02.2017, 13:47)Sophie schrieb:  >>Die Richter sahen einen Vorsatz nicht als erwiesen an. T. sei nicht süchtig nach Geschwindigkeit gewesen, (...)

Der Zusammenhang dieser beiden Sätze, von denen ich beim zweiten nur den ersten Halbsatz zitiert habe, weil das genügt, erschließt sich mir nicht.

Wäre eine "Sucht nach Geschwindigkeit" (sofern es das gibt, und ich fasse meinen persönlichen Suchtbegriff ohnehin schon extrem weit), denn nicht eher ein Entlastungsgrund im Sinne von "kein Vorsatz"? Denn wenn er süchtig gewesen wäre, hätte er ja "nicht anders gekonnt".
#4

(01.02.2017, 14:36)PuK schrieb:  Der Zusammenhang dieser beiden Sätze, von dem ich beim zweiten nur den ersten Halbsatz zitiert habe, weil das genügt, erschließt sich mir nicht.

Wäre eine "Sucht nach Geschwindigkeit" (sofern es das gibt, und ich fasse meinen persönlichen Suchbegriff ohnehin schon extrem weit), denn nicht eher ein Entlastungsgrund im Sinne von "kein Vorsatz"? Denn wenn er süchtig gewesen wäre, hätte er ja "nicht anders gekonnt".

Das könnte eher in die Richtung Schuldunfähigkeit gehen, genau und hätte mit Vorsatz, den ich eben so ohnedies nicht für gegeben sehe auch nicht bedingt - gar nichts zu tun.

Nö, der Zusammenhang erschließt sich mir auch nicht. Der Angeklagte hat einfach mächtig auf die Tränendrüse gedrückt. Erfolgreich.
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