10.11.2017, 16:59
(10.11.2017, 16:08)PuK schrieb: Art. 3 Abs. 3 ist aber kein Grundrecht, das sich nur auf Deutsche bezieht. Dann müsste es heißen "Kein Deutscher darf...", aber da steht "Niemand darf" u.a. wegen seiner Rasse oder Herkunft benachteiligt werden.
Die Mengen der sexuellen Belästiger und der Schwarzen sind nicht gleich, obwohl es eine Schnittmenge gibt. Und deshalb darfst du das nicht. Und ist ein Mitnahmeverbot für alle Schwarzen überhaupt von dir beabsichtigt? Dir geht es ja um Schwarzafrikaner und nicht z.B. um schwarze US-Touristen.
Die Stadtwerke können möglicherweise ein individuelles Mitfahrverbot gegen einen Wiederholungstäter erlassen. Aber dazu muss jemand erst über die Stränge schlagen, und zwar vermutlich öfter.
Wenn ich aber damit rechnen muss, dass sich in der Straßenbahn so einer neben mich setzt und sich an mir reibt, verstößt das gegen meine Menschenwürde und damit gegen das Grundgesetz, so. Da kann ich doch von den Stadtwerken erwarten, dass das mit allen Mitteln abgestellt wird, oder? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ] Und da kann auch keiner von denen kommen mit "Mimimi, ihr verstoßt ja gegen euer Grundgesetz, wenn ich nicht mitfahren darf und die nicht antatschen darf, der ihr Freund darf sowas ja auch, warum ich dann nicht".
Außerdem steht im Art. 3 Abs. 3 z. B. nichts von Benachteiligung wegen Hautfarbe oder Psyche oder Intelligenz, da bin ich jetzt mal sehr genau.