09.11.2018, 11:07
(09.11.2018, 10:04)leopold schrieb: In einem Rechtstaat wie Deutschland undenkbar, dass ein Beschuldigter Einfluss (bis hin zur Entlassung) auf die ihn verfolgenden Ermittler nehmen kann.
Zitat:Aus diesem Grund bereiten die Ermittler ihre Aktion gegen Pfahls geradezu konspirativ vor. Um die Zahl der Mitwisser möglichst klein zu halten, bedienen sie sich nicht des Fahndungscomputers, sondern schicken ihren Haftbefehl nur an wenige ausgewählte Polizeidienststellen. Auch die Generalstaatsanwaltschaft erfährt zunächst nichts. Der Augsburger Behördenleiter Oberstaatsanwalt Hillinger geht so weit, seinen Kollegen Winfried Maier, der das Verfahren Anfang 1997 von Weigant übernommen hat, zum Stillschweigen gegenüber den Vorgesetzten in München zu verpflichten. Die Haftbefehle, vermerkt Maier in der Handakte, seien auf Weisung seines Chefs "nicht im Berichtswege vorzulegen".
Eine zweckmäßige Vorsichtsmaßnahme, wie es im Nachhinein scheint. Sechs Tage nach dem Haftbefehl, am 28. April, bekommt der Leiter der bayerischen Generalstaatsanwaltschaft Hermann Froschauer einen Tipp. Froschauer handelt sofort. Er bedrängt die Augsburger, ihren Haftbefehl zurückzuziehen, und als das nichts fruchtet, weist er sie an, es zu tun. Staatsanwalt Maier erscheint dies Vorgehen so ungeheuerlich, dass er eine schriftliche Anweisung verlangt, da, so notiert er, "erlassene Haftbefehle grundsätzlich sofort zu vollziehen seien, um sich nicht dem Vorwurf der Strafvereitelung im Amt auszusetzen".
Es hilft nichts. Froschauer besteht darauf, den Haftbefehl gegen Pfahls genauestens zu prüfen und informiert zudem das Justizministerium, das den Fall seinerseits ein weiteres Mal untersucht. Bis zum 30. April, behauptet jetzt der bayerische Justizminister Manfred Weiß, habe diese juristisch-politische Bearbeitung des Gerichtsbeschlusses gedauert; die Staatsanwaltschaft Augsburg versichert hingegen, dass die Münchner Aufsichtsbehörde die Fahndung bis zum 4. Mai verzögert habe.
usw.
https://www.zeit.de/2000/22/200022.justi...ml/seite-2
Der Beschuldigte vielleicht nicht, aber seine Freinderl bei den Behörden. Ist nur ein bekanntes Beispiel; in anderen Fällen kommt es nicht auf oder erst sehr spät (Brixner, Finanzamt, Polizei, Mollath).