05.10.2020, 09:01
(05.10.2020, 08:41)nomoi III schrieb: Medizinische Fachleute, z.B. der Chefarzt für Infektionskrankheiten und Professor an der Harvard Uni.,
Dr. R. Walensky (siehe Zitat,) sprechen eine andere Sprache zur vorzeitigen Entlassung des Präsidenten.
Wenn ein Patient Remdesivir und Dexamethason (KuP, bitte Erklärung) verabreicht bekomme habe,
könne dieser nur gegen den Willen der behandelnden Ärzte das Krankenhaus verlassen
Ein anderer Prof. der Medizin:
"Ich wette §§ gegen Doughnuts, dass es die Entscheidung des Präsidenten und seiner pol. Ratgeber ist, nicht die seiner Ärzte."
Richtig bei Cortisonen i.v. ist es zumindest hierzulande so besteht Überwachungspflicht, allerdings kann man niemanden zwingen der Wisch "gegen ärtzlichen Rat entlassen" zu unterschreiben, es wird dann lediglich dokumentiert und als Entlassgrund eingepflegt.
Entlassgründe gibt es viele, arbeitsfähig regulär, nicht arbeitsfähig, in Reha verlegt, in andere Klinik verlegt, nachstationär weiterbehandelt, gegen ärztlichen Rat usw.
Und ja, so wie es aussieht waren die Ärzte gar nicht vorher informiert über das "Bühnenstück".