Natürlich ist es auch peinlich für die versammelten Innenminister-Versager.
Denen war das Verbot wohl nur deshalb wichtig, weil es sie vor wirkungsvollen Maßnahmen innerhalb ihrer Länder und Dienste bewahrt hätte. Es wird Zeit, dass existierende Gesetze gegen die Verbreitung verfassungswidriger Inhalte umgesetzt werden, und disziplinarische Maßnahmen gegen arbeitsverweigernde Polizeibehörden gehören ergriffen.
Es kann nicht sein, dass Nazis im Beisein von Polizisten den Hitlergruß präsentieren und man den Täter nicht aus seiner Horde rausholt. Bei Tatoos sollte auf eine Entfernung hingewirkt werden, am besten mit der Käsereibe oder dem Dampfstrahler.
Zurück zum Thema. Voßkuhle hat dem Gesetzgeber eine goldene Brücke gebaut, in dem er vorgeschlagen hat, das Parteienfinanzierungsgesetz dahingehend zu ändern, dass für die NPD keine staatliche Finanzierung mehr greift und ihr so die finanzielle Grundlage genommen wird. Dazu müsste das GG geändert werden, was in diesem Fall aber kein Problem darstellen sollte. Allerdings beschleicht mich so ein Gefühl, dass unsere unfähige Politik das wieder nicht gebacken bekommt.
Martin
In mehreren Kommentaren ist zu lesen, daß dieses Urteil u.a. auch deswegen gefällt wurde weil die NPD so ziemlich bedeutungslos ist.
Diese Begründung ist m.e. absolut unkonsequent wenn man sich ansieht warum einzelne z.B. wegen Volksverhetzung verklagt werden. Da wird auch nicht nach der "Bedeutung" gefragt.
Grundsätzlich ist es gut, daß die Hürden für ein Parteienverbot ziemlich hoch sind, höher als der geistige Horizont von Bundesländern.
Nichtbeachtung wegen Bedeutungslosigkeit. Eine ärgere Watschn hätte das Bundesverfassungsgericht der NPD nicht geben können. Das Problem ist, dass die braunen Brüder mittlerweile woanders eine neue Heimstatt gefunden haben.