03.09.2018, 15:49
(03.09.2018, 07:43)Dienstag schrieb: Und unser Seehofer sieht keinen Grund, die AfD beobachten zu lassen.
Gab es jemals in der Geschichte Der Bundesrepublik einen unfähigeren Innenminister als den Horst?
Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sprechen sich gegen eine Beobachtung aus.
Stand: 8. März 2018
Zitat:Seinem gesetzlichen Auftrag entsprechend prüft der Verfassungsschutzverbund fortlaufend, ob Bestrebungen vorliegen, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen. Auch im Falle der AfD werden offene Indizien wie Aktivitäten, Aussagen oder eine potenzielle Zusammenarbeit mit extremistischen Gruppierungen gesichtet und bewertet, ob es sich um Einzelmeinungen und -agitationen oder um eine parteipolitische Leitlinie handelt.
Derzeit sind keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte ersichtlich, die eine Beobachtung der AfD als Partei durch den Verfassungsschutzverbund begründen würden.“
https://www.verfassungsschutz.de/de/aktu...gsschutzes
Wer der Meinung ist das eine Beobachtung rechtens ist, könnte den Verfassungsschutzbehörden die Fakten liefern, die eine Beobachtung begründen würden.