15.02.2017, 10:47
(09.02.2017, 23:10)Lumpensammler schrieb: Leider nur 70 Tagessätze... Vorbestraft ist man erst mit mehr als 90...
Zitat:Weit verbreiteter Irrglaube ist, dass im Bundeszentralregister Strafen erst bei einem Urteil von mehr als 90 Tagessätzen bzw. 3 Monaten Freiheitsstrafe eingetragen würden. Tatsächlich ist zwischen dem Register selbst (§§ 3 ff. BZRG) und der späteren Auskunft aus diesem Register, bspw. dem Führungszeugnis (§§ 30 ff. BZRG) zu unterscheiden. De facto kommen alle Strafen in das Bundeszentralregister und bleiben dort eingetragen, solange bis sie getilgt werden (§§ 45 ff. BZRG). Eintragungen im Bundeszentralregister werden regelmäßig bei weiteren Strafprozessen gegen den Verurteilten einbezogen und vom Richter verlesen.
Quelle
BZRG §53
BZRG §32
Lumpensammler Beitrag bezieht sich auf BZRG § 32 Absatz 2 Punkt 5a