01.02.2017, 20:20
(01.02.2017, 12:32)Klartexter schrieb: Auf welches Meldegesetz beziehen Sie sich denn, TomTinte? Sicher nicht auf das Bundesmeldegesetz , welches aber hier zuständig ist. Für den Streitpunkt Petry/Pretzell sind insbesondere die §§ 20 - 22 ausschlaggebend. § 21 gibt detailliert Auskunft:
Und § 22 gibt dann Auskunft zur Bestimmung der Hauptwohnung:
Ihre Einschätzung, dass es völlig unbedeutend für Landtags- oder Bundestagswahl wäre, ist sehr gewagt. Denn das Landeswahlrecht von NRW ist da ziemlich eindeutig, in § 4 heißt es wörtlich:
Das rot gefettete trifft hier aber zu, nachdem Frau Petry mit den Kindern ja in Leipzig gemeldet ist. Die unmittelbare Nachbarschaft von der von Herrn Pretzell angegebenen Wohnung als angeblichen Hauptwohnsitz in Bochum haben ihn dort noch nie gesehen, was ja schon etwas verwundert. Auf jeden Fall könnte die Wahl in NRW angefochten werden, wenn sich heraus stellt, dass er dort nicht seinen Hauptwohnsitz hat. Gerade Herr Pretzell, der ja schon innerhalb der AfD umstritten ist, sollte nicht glauben, dass seine politischen Gegner (auch innerhalb der AfD) hier stillschweigend zur Tagesordnung übergehen werden.
So habe ich es gestern in dem Beitrag von Frontal21 auch verstanden. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich der Landeswahlleiter da keinen Fauxpas leisten kann und dass das vor der Wahl geklärt wird, d.h. das Ehepaar muss sich entscheiden wo ihr Hauptwohnsitz ist.
Dass Bochum ein Fake ist, ist ja wohl offensichtlich.
Hier in der Mediathek:
https://www.zdf.de/politik/frontal-21/af...n-100.html