01.02.2017, 10:13
(01.02.2017, 10:09)Martin schrieb: Ganz einfach:
Ehepaar wohnt an Ort A (für beide Erstwohnsitz), Mann beruflich bedingt unter der Woche an Ort B (Zweitwohnsitz) => steuer- und melderechtlich kein Problem.
Ehepaar wohnt an Ort A (Nur Frau Erstwohnsitz), Mann beruflich bedingt unter der Woche an Ort B (Nur Mann Erstwohnsitz) => steuerechtlich ok, melderechtlich nicht möglich, sonst gilt man als getrennt lebend, Info geht ans FA.
So isses. Egal was im Juraforum diskutiert wird.
Martin
Womit wir wieder beim Ausgangspunkt meiner Frage wären:
und steht melderechtlich genau wo?
In Gesetzen bzw.Verordnungen muss es ja irgendwo niedergeschrieben sein, dass man einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben muss ?
Nachtrag:
Ich habe einmal mit den Begriffen: Hauptwohnsitz Ehepaar Bayern recheriert
Ein Rechtsanwältin ist der Meinung, dass es in Bayern laut Meldegesetz möglich ist zwei getrennte Hauptwohnsitze zu haben.
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