01.02.2017, 09:07
(01.02.2017, 09:03)Martin schrieb: Im Melderecht. Ansonsten gilt man als getrennt lebend. Übrigens abweichend vom Finanzrecht, das getrennte Wohnorte erlaubt (z. B. beruflich bedingt).
Martin
Das ist aber im Juraforum umstritten.
Juraforum
Bei zwei Wohnsitzen wird man dann steuerlich getrennt verlangt. Diese Regelung macht aus meiner nur Sinn, wenn man auch zwei Hauptwohnsitze haben darf. Aber das dürfte die beiden nicht interessieren.