18.12.2016, 11:45
(18.12.2016, 11:41)Martin schrieb: Rückholung und Kostenregelung sind zwei paar Stiefel. Eine wie auch immer geartete Deckelung kann niemals im Sinne der Steuerzahler sein. Im Sinne der Steuerzahler wäre eine zeitlich unbefristete Sondersteuer bzw. Abgabe auf die betreffenden Energieunternehmen, deren Rechtsnachfolger, Ableger, Käufer und ausgelagerter Töchter.
Martin
Darum geht's hier nicht. Es geht um die Frage, ob Gabriel bei der Asse richtig liegt. Und er liegt richtig.