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Der Rundfunkbeitrag (GEZ) soll mal wieder steigen
#1

http://m.focus.de/finanzen/videos/festbe...67406.html 

"Doch jetzt kündigt die ARD eine Erhöhung der Rundfunkgebühr an. Der Grund: eine dauerhafte Festschreibung auf einen Betrag sei „nicht realistisch". 

Diese Informationen gehen aus Papieren hervor, die dem Evangelischen Pressedienst vorliegen. Weiterhin heißt es in dem Papier, dass die ARD ein Indexmodell für die Höhe des Rundfunkbeitrags erstellt habe. Das Modell sei an das Bruttoinlandsprodukt gekoppelt und so würde der Beitrag im Jahr 2021 auf 18,28 Euro und im Jahr 2025 auf 19,59 Euro erhöht werden."

Dieses Konstrukt gehört abgeschafft. Aufgebläht und überflüssig mit derart vielen Sendern. Von den ganzen Pensionsansprüchen die eher den Anschein haben ein Selbstbedienungsladen zu sein ganz zu schweigen. 
Mittel und Wege gibt es genug...
#2

(17.12.2016, 15:20)SilverSurfer schrieb:  http://m.focus.de/finanzen/videos/festbe...67406.html 

"Doch jetzt kündigt die ARD eine Erhöhung der Rundfunkgebühr an. Der Grund: eine dauerhafte Festschreibung auf einen Betrag sei „nicht realistisch". 

Diese Informationen gehen aus Papieren hervor, die dem Evangelischen Pressedienst vorliegen. Weiterhin heißt es in dem Papier, dass die ARD ein Indexmodell für die Höhe des Rundfunkbeitrags erstellt habe. Das Modell sei an das Bruttoinlandsprodukt gekoppelt und so würde der Beitrag im Jahr 2021 auf 18,28 Euro und im Jahr 2025 auf 19,59 Euro erhöht werden."

Dieses Konstrukt gehört abgeschafft. Aufgebläht und überflüssig mit derart vielen Sendern. Von den ganzen Pensionsansprüchen die eher den Anschein haben ein Selbstbedienungsladen zu sein ganz zu schweigen. 
Mittel und Wege gibt es genug...
Sie haben ja soooo recht, aber bitte Vorschläge. Jedes Bundesgericht knickt ein, leider!
#3

Ans BIP wollen sie ihn koppeln, Nachtigall, ick hör dir trapsen.

Weil das BIP nämlich deutlich schneller steigt als die Reallöhne  (PDF). Das heißt, mit der Zeit wird ein immer größerer Anteil vom Arbeitseinkommen für den Beitrag draufgehen. Er wird also immer "teurer" (auch und vor allem inflationsbereinigt), und es soll ein Automatismus geschaffen werden, der diese Entwicklung auf ewig festschreibt.

Das sollte man dringend verhindern.
#4

(17.12.2016, 16:10)PuK schrieb:  Ans BIP wollen sie ihn koppeln,

Oh-oh, das könnte aber verfassungswidrig sein? [Bild: http://treffpunkt-koenigsplatz.de/attachment.php?aid=79]

Im theoretisch schlimmsten Fall könnten die ja einfach gar nichts mehr senden und trotzdem müssten alle zahlen, weil es ja immer noch ein BIP gibt? Das verstößt doch total gegen das Prinzip Leistung/Gegenleistung, die nicht mehr aneinander gekoppelt sind? Da müsste ein guter Verfassungsrechtler aber schon etwas daraus machen können, oder?
#5

(17.12.2016, 16:29)messalina schrieb:  Oh-oh, das könnte aber verfassungswidrig sein? [Bild: http://treffpunkt-koenigsplatz.de/attachment.php?aid=79]

Im theoretisch schlimmsten Fall könnten die ja einfach gar nichts mehr senden und trotzdem müssten alle zahlen, weil es ja immer noch ein BIP gibt? Das verstößt doch total gegen das Prinzip Leistung/Gegenleistung, die nicht mehr aneinander gekoppelt sind? Da müsste ein guter Verfassungsrechtler aber schon etwas daraus machen können, oder?

Der Rundfunkbeitrag und auch die GEZ-Gebühr waren noch nie direkt an eine Leistung gekoppelt.

Ungefähr so. Wir als Bürger haben die Pflicht, die Abgabe zu bezahlen (Rundfunkgebührenstaatsvertrag). Die ÖR-Sender haben andererseits die Pflicht (GG, Rundfunkstaatsvertrag), eine "ausgewogene Grundversorgung" sicherzustellen, weil das der staatliche oder gesetzgeberische Auftrag an diese "Anstalten des öffentlichen Rechts" ist. Sie sollen das aber "unabhängig" vom Staat als programminhaltlicher Instanz tun, was jetzt noch ein anderes Fass wäre, das man aufmachen könnte. Ich lasse das hier mal.

Beide Pflichten haben nun zwar einen unmittelbar einleuchtenden logischen, aber keinen direkten rechtlichen Zusammenhang. Schon die Rechtsgrundlagen sind andere. Wir als Bürger können nicht direkt verlangen oder gar einklagen, dass irgendetwas Bestimmtes gesendet wird oder dass überhaupt irgendetwas gesendet wird. Natürlich würde es wahrscheinlich schlimme Proteste geben, wenn die Gegenleistung für den monatlichen Beitrag plötzlich weg wäre, im Radio auf den ÖRs nur noch Rauschen zu hören und im Fernsehen nur noch Schneegestöber zu sehen, oder der modernere Bluescreen. Aber direkte juristische Handhabe hätte man als Bürger zunächst keine gegen die Sender, weil ja kein Vertrag mit ihnen über "Lieferung von x Fernseh- und y Radioprogrammen, 24 Stunden täglich, mindstens in Stereo, Fernsehen in Farbe" bestand.

Das ganze System gehörte längst mal radikal verschlankt, ausgeklopft und auf richtige Beine gestellt, aber der politische Wille ist nicht da, praktisch nirgends.
#6

(17.12.2016, 16:29)messalina schrieb:  Oh-oh, das könnte aber verfassungswidrig sein? [Bild: http://treffpunkt-koenigsplatz.de/attachment.php?aid=79]

Im theoretisch schlimmsten Fall könnten die ja einfach gar nichts mehr senden und trotzdem müssten alle zahlen, weil es ja immer noch ein BIP gibt? Das verstößt doch total gegen das Prinzip Leistung/Gegenleistung, die nicht mehr aneinander gekoppelt sind? Da müsste ein guter Verfassungsrechtler aber schon etwas daraus machen können, oder?

Nicht immer gleich "verfassungswidrig" .... :)

Die Öffenbtlich Rechtlichen haben einen Auftrag. Und diesen Auftrag müssen sie erfüllen.

Nur gibt es eben sehr viel verschiedenen Sichtweisen wann der Auftrag als erfüllt gelten kann.
#7

(17.12.2016, 16:03)pocahontas schrieb:  Sie haben ja soooo recht, aber bitte Vorschläge. Jedes Bundesgericht knickt ein, leider!

Sorry, mich betrifft es seit längerer Zeit nicht mehr. 
Da muss jeder selber für sich den Weg finden und bereit sein den auch  zu gehen. 
Das www ist voll mit Ansätzen dazu. Leider auch von vielen Irrwegen in Richtung der Verschwörungstheoretikern. Da muss man die richtigen Abzweigung nehmen. 

Wenn man mal die versuchten Abschreckungen, Drohungen und Ankündigungen überwunden hat, kann man mit einem anderen Blick auf so manches viel gelassener schauen.  
Hängen geblieben ist bei mir jedenfalls nichts. 

Wenn man allerdings weiter auf gesetzlichen Beistand, in Form eines Urteils gegen dieses Konstrukt hofft, wird sich nie etwas ändern.
#8

https://www.welt.de/wirtschaft/article16...ngelt.html 

"Wenn der Beitragsservice beim Flüchtling klingelt"


Die Zahl der "Nichtzahler" ist noch ausbaufähig...
#9

Es wird gegen einen Anwalt wegen Betruges ermittelt. Er soll den ÖR um 200 Mio. betrogen haben.

Da frage ich mich:

Wieso fällt so etwas nicht auf.
Wieso zahlt man extrem hohe Summen, wohl wohl der Gegenwert nicht stimmt.
Wieviel Fälle gibt es noch?

Es dürfte einige Euro sein die so dem Gebührenzahler abgenommen werden.

Meldung 
#10

Mir ist nur aufgefallen, dass der Beitrag um einen Euro erhöht werden soll.
Hätten wir noch die D-Mark wären wir fast bei 40.- Mark  Rauch
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