04.03.2017, 10:09
(04.03.2017, 10:06)Martin schrieb: In diesem Thema bin ich nicht so tief drin. Was heißt das konkret? Wenn einer eine 6 monatige Weiterbildung absolviert, wird das nur als 3 monatige ALG1-Bezugsdauer angerechnet?
Martin
Ja so ist meines Wissen die gesetzliche Regelung.
Sicherlich gibt es noch Ausnahmen von der Regel.