04.03.2017, 10:06
(04.03.2017, 10:00)TomTinte schrieb: und es wurde der Eindruck vermittelt das jetzt eine Weiterbildung voll auf die Zeit gerechnet wird. Wieder ein Pacebo wenn man sich die heute gültigen Fakten ansieht. Eine Weiterbildung wird zur Hälfte der Zeit angerechnet.
In diesem Thema bin ich nicht so tief drin. Was heißt das konkret? Wenn einer eine 6 monatige Weiterbildung absolviert, wird das nur als 3 monatige ALG1-Bezugsdauer angerechnet?
Martin