25.01.2017, 13:41
(25.01.2017, 10:11)TomTinte schrieb: Da irren Sie.
Es ist im Grundgesetz Artikel 69 festgelegt.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Stellvertreter Vizekanzler genannt. Wobei immer der kleinere Koalitionspartner bestimmt, wen der Bundeskanzler(-in) ernennt.
Nein - ich irre mich nicht.
Richtig. Ein Stellvertreter wird bestimmt. Das ist kein Vizekanzler - Sprachgebrauch hin oder her.
Was ist
- wenn er Bundeskanzler stirbt
- wenn er zurücktritt
Da ist kein Automatismus, daß der Stellvertreter übernimmt. Ein "echter" Vizekanzler, wie z.B. in Österreich oder in den USA würde sofort vereidigt werden.