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Bürokratie abbauen - aber wie?
#1

Zitat:Grundsätzlich müssen alle Verkaufsverpackungen lizenziert werden, die beim Endverbraucher als Abfall anfallen, also mit Ware befüllte B2C-Verpackungen. Dazu gehört auch Versandmaterial sowie auch Verpackungen aus der Gastronomie. Verpackungen aus der Gastronomie gelten als sogenannte Serviceverpackungen.
https://www.verpackungslizenzierung.de/#information 

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen  ist ein typisches Beispiel für überbordende Bürokratie! Statt einfach dem Hersteller von Verpackungsmaterial die Pflicht zur Abgabe der Mengenmeldung und der erforderlichen Gebühren zuzuschreiben, welche dieser ja dann in seine Preise implementieren könnte, geht man einen weit umständlicheren Weg. Jeder, der in irgendeiner Art und Weise Waren für Endverbraucher verpackt, muss sich zum Einen bei LUCID  registrieren und dort jährlich seinen Verbrauch an Verpackungsmaterial melden. Zum Anderen muss er sich auch einen lizenzierten Entsorger suchen, bei dem er die jährlich anfallende Gebühr für seine Mengenmeldungen im voraus entrichten muss. Es sind zwar nicht unendlich viele Formulare, die auszufüllen sind, aber es ist trotzdem ein gewisser Zeitaufwand für jeden Unternehmer. Warum also einfach, wenn es doch umständlich auch geht? Zumal das Gesetz all die Verpackungen von Herstellern und Großhändlern gar nicht mit erfasst, aber die müssen auch vom Ladenbesitzer oder Gastronomen entsorgt werden.

Und natürlich muss auch überwacht werden, ob sich alle Kleinunternehmer auch an die Registrierungspflicht halten, was natürlich auch wieder Personal bindet in den Ämtern. Würde man, wie ich oben schon geschrieben habe, einfach nur die Hersteller in die Pflicht nehmen, dann würde man wirklich alle Mengen korrekt erfassen und dem Handel und der Gastronomie unnötige Arbeit mit der Lizenzierung ersparen. Das ist nur ein Beispiel, wie man Bürokratie abbauen könnte. An dem Gesetz ist im übrigen auch nicht die Ampel schuld, das gilt bereits seit 2019.
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#2

Allerdings stehen uns, was die Verpackungsinverkehrbringungsmeldung betrifft, die Österreicher in nix nach. Ich weiß das, ich hatte das Vergnügen. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass die bürokratischen Monster sich irgendwie verselbstständigt haben. Ich freu mich schon auf meine erste Rentnersteuererklärung. Das wird ein Fest…
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#3

Sonnenblume schrieb:Allerdings stehen uns, was die Verpackungsinverkehrbringungsmeldung betrifft, die Österreicher in nix nach. Ich weiß das, ich hatte das Vergnügen. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass die bürokratischen Monster sich irgendwie verselbstständigt haben. Ich freu mich schon auf meine erste Rentnersteuererklärung. Das wird ein Fest…

Gibt es denn so viel Rente, dass sie Steuerpflichtig wird?
Wir liegen dabei weit drunter vor allem wegen dem Grundfreibetrag je Person mit über 11.000,- im Jahr, zusätzlich den Rentenfreibetrag mit 19%, ergo würden nur 81% herahgezogen werden, dann Schwerbehindertenausweis 2.300,- womit wir locker draußen sind.
Auf Nachfrage beim dem Zuständigen für mich im Finanzamt meinte der, dass wir absehbar nie in eine Pflicht rein rutschen werden.
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#4

Klartexter schrieb:Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen  ist ein typisches Beispiel für überbordende Bürokratie! Statt einfach dem Hersteller von Verpackungsmaterial die Pflicht zur Abgabe der Mengenmeldung und der erforderlichen Gebühren zuzuschreiben, welche dieser ja dann in seine Preise implementieren könnte, geht man einen weit umständlicheren Weg. Jeder, der in irgendeiner Art und Weise Waren für Endverbraucher verpackt, muss sich zum Einen bei LUCID  registrieren und dort jährlich seinen Verbrauch an Verpackungsmaterial melden. Zum Anderen muss er sich auch einen lizenzierten Entsorger suchen, bei dem er die jährlich anfallende Gebühr für seine Mengenmeldungen im voraus entrichten muss. Es sind zwar nicht unendlich viele Formulare, die auszufüllen sind, aber es ist trotzdem ein gewisser Zeitaufwand für jeden Unternehmer. Warum also einfach, wenn es doch umständlich auch geht? Zumal das Gesetz all die Verpackungen von Herstellern und Großhändlern gar nicht mit erfasst, aber die müssen auch vom Ladenbesitzer oder Gastronomen entsorgt werden.

Und natürlich muss auch überwacht werden, ob sich alle Kleinunternehmer auch an die Registrierungspflicht halten, was natürlich auch wieder Personal bindet in den Ämtern. Würde man, wie ich oben schon geschrieben habe, einfach nur die Hersteller in die Pflicht nehmen, dann würde man wirklich alle Mengen korrekt erfassen und dem Handel und der Gastronomie unnötige Arbeit mit der Lizenzierung ersparen. Das ist nur ein Beispiel, wie man Bürokratie abbauen könnte. An dem Gesetz ist im übrigen auch nicht die Ampel schuld, das gilt bereits seit 2019.

Tja, zuweilen sind nicht nur Autokratie und Demokratie Regierungsformen sondern auch Bürokratie. Devil
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#5

Ich hab mich bei der Ex-Steuerberaterin meines Mannes schlau gemacht. Wir liegen gemeinsam ganz knapp unter der Steuerpflicht. Wenn die Schwerbehinderung wegfällt, oder, Gottbewahre, eine Rentenerhöhung kommt, dann sind wir wieder dabei…
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#6

Sonnenblume schrieb:Ich hab mich bei der Ex-Steuerberaterin meines Mannes schlau gemacht. Wir liegen gemeinsam ganz knapp unter der Steuerpflicht. Wenn die Schwerbehinderung wegfällt, oder, Gottbewahre, eine Rentenerhöhung kommt, dann sind wir wieder dabei…

Die Rentenerhöhungen alleine machen so gut wie nichts aus weil der Grundfreibetrag ja auch regelmäßig steigt.
Überblick über die letzten 20 Jahre, da wo es kein Steigerungen gab gab es auch so gut wie kein Rentenerhöhungen.


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#7

Nächstes Jahr um diese Zeit bin ich schlauer  Angel . Zumindest was meine Einkommensteuer betrifft.
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#8

Wer Teile seiner Rente versteuern muß kann sich über die Höhe der Rente nicht beklagen.

Vom Bruttorentenbertrag wird ja immer noch der Freibetrag abgezogen. Ist machbar.
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#9

Anonymous schrieb:Wer Teile seiner Rente versteuern muß kann sich über die Höhe der Rente nicht beklagen.

Vom Bruttorentenbertrag wird ja immer noch der Freibetrag abgezogen. Ist machbar.

Vorsicht, ich alleine wäre in der Steuerpflicht und liege nur knapp über der Durchschnittsrente für Männer, lediglich durch meine Frau die nicht arbeitet und ihre sehr kleine erst 2033 bekommt drückt uns zusammen der Grundfreibetrag für die 2. Person darunter.
Zudem sinkt der Rentenfreibetrag jährlich, meiner bleibt bei 19%, man darf Grundfreibetrag und Rentenfreibetrag nicht gleichsetzen oder gar durcheinander bringen.
Alles in allem sind Einzelpersonen nur dann nicht steuerpflichtig wenn nach Abzug des Rentenfreibetrag, Sozialversicherungen ect. dann nicht mehr über den ca.11.000 Brutto Grundfreibetrag liegen.
Da kommt man auf keine 1.000 Netto mehr im Monat, ohne eigenes Wohneigentum wäre das sehr dünnes Eis und einen Tick drüber steuerpflichtig.
Soviel zu sich nicht beklagen müssen.

Edit:
Link dazu
https://www.gmx.net/magazine/wirtschaft/...g-39387340 
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#10

KuP schrieb:Vorsicht, ich alleine wäre in der Steuerpflicht und liege nur knapp über der Durchschnittsrente für Männer, lediglich durch meine Frau die nicht arbeitet und ihre sehr kleine erst 2033 bekommt drückt uns zusammen der Grundfreibetrag für die 2. Person darunter.
Zudem sinkt der Rentenfreibetrag jährlich, meiner bleibt bei 19%, man darf Grundfreibetrag und Rentenfreibetrag nicht gleichsetzen oder gar durcheinander bringen.
Alles in allem sind Einzelpersonen nur dann nicht steuerpflichtig wenn nach Abzug des Rentenfreibetrag, Sozialversicherungen ect. dann nicht mehr über den ca.11.000 Brutto Grundfreibetrag liegen.
Da kommt man auf keine 1.000 Netto mehr im Monat, ohne eigenes Wohneigentum wäre das sehr dünnes Eis und einen Tick drüber steuerpflichtig.
Soviel zu sich nicht beklagen müssen.

Edit:
Link dazu
https://www.gmx.net/magazine/wirtschaft/...g-39387340 

Danke - ist mir schon klar. Ich liege schon ein Stück über der Durchschnittsrente, schramme an der Besteuerung gerade noch so vorbei... . Wird sich ändern wenn meine Frau in diesem Jahr in Rente geht.
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