12.07.2023, 09:21
(11.07.2023, 23:14)Martin schrieb: Die Hinterbliebenenrente an Verwitwete soll den Unterhalt ersetzen, den der verstorbene Ehegatte nach seinem Tod nicht mehr erbringen kann. Das ist zum Beispiel wichtig, wenn man weiter in der gemeinsamen Wohnung bleiben möchte. Insbesondere für Frauen ist das wichtig, weil sie auf Grund von Kindererziehung und dadurch geringeren Anwartschaften meistens auch weniger Rente bekommen. Wer diese Tatsache als "nicht mehr Zeitgemäß" ignoriert, schickt tausende Rentner und Rentnerinnen in die Armut. Niederträchtiger geht es nicht!
Und natürlich bläst das übelste Blatt Süddeutschlands in das gleiche Horn und setzt noch einen drauf:
Warum sollte die Allgemeinheit Ehepartner absichern, die nicht arbeiten wollen?
Nein, schon lange nicht mehr. Mich wundert eher, dass sie die 30% noch nicht geknackt haben.
Martin
Mal ein PDF über das Interview was die Dame wirklich gesagt hat.
Zitat:Schnitzer: Mein Vorschlag ist, bei einem Ehepaar alle eingezahlten Rentenbeiträge gedanklich auf beide Ehepartner gleichmäßig aufzuteilen und dann auch die Rentenansprüche gleichmäßig zu verteilen.Denn es ist so, dass bei einer Witwenrente und Arbeitsaufnahme es zu Abzügen kommt.
Das würde quasi ein Rentensplitting bedeuten. Dann hätte jeder im Alter den Anspruch auf die Hälfte der gemeinsam erworbenen Ansprüche.
Bei Scheidungen ist es heute schon so, dass die wärend der Ehe erworbenen Rentenansprüche aufgeteilt werden ohne diese Auswirkungen zu haben.