11.08.2023, 18:22
(11.08.2023, 17:40)Anonymous schrieb: Die Sache ist gar nicht so kompliziert.
Bei einem gültigen Gewinnabführungsvertrag muß die empfangende Gesellschaft, auch Organträger genannt,
die empfangene Zahlung wie eine Gewinnausschüttung versteuern.
Anmerkung: im umgekehrten Fall muß der Organträger Verluste bei der anderen Gesellschaft ausgleichen.
So ist es. Warum haben wohl die Holdings alle ihren Sitz in Niedriglohngebieten? Man muss kein Experte sein, da reicht schon gesunder Menschenverstand. Aber manchen fehlts auch da.
Martin