11.08.2023, 18:01
(11.08.2023, 17:40)Anonymous schrieb: Die Sache ist gar nicht so kompliziert.
Bei einem gültigen Gewinnabführungsvertrag muß die empfangende Gesellschaft, auch Organträger genannt,
die empfangene Zahlung wie eine Gewinnausschüttung versteuern.
Anmerkung: im umgekehrten Fall muß der Organträger Verluste bei der anderen Gesellschaft ausgleichen.
Also nach Steuern, wie ich oben bereits sagte. Zudem braucht es einen Inlandsbezug. Die Verschiebung von Steuern in die USA ist also bei Weitem nicht so einfach, wie sich das hier manche vorstellen.
Umgekehrt haben die großen US-Internetkonzerne ihre Gewinne jahrzehntelang nach Europa verschoben und konnten nur mit dem Versprechen gewaltiger Nachlässe in die USA gelockt werden.