11.08.2023, 15:32
(11.08.2023, 15:08)Martin schrieb: Der TSMC-Standort ist ein reiner Fertigungsstandort, wie es Fujitsu in Augsburg war. Der Gewinn selbst fließt in die Holding, bei Fujitsu war die in den Niederlanden, bei TSMC ist es Taiwan. Natürlich bleiben etwas Steuern da, wie z. B. die Einkommenssteuer der Angestellten. Gewinnabhängige Steuern (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer etc.) werden nicht oder kaum anfallen, da diese per Gewinnabführungsvertrag ins steuergünstige Ausland fließen.
Bei den USA ist es etwas anderes, da dort auch die Holdings bzw. Hauptsitze im Land sind (Intel, Texas Instruments, Tesla etc.). Der Gewinn landet immer in den USA, egal wo die Werkbänke stehen. Hinzu kommt die steuerliche Besonderheit, dass bei inhabergeführten Unternehmen die Steuer grundsätzlich in den USA zu entrichten ist, sofern der Inhaber einen US-Pass hat. Zudem haben die USA aus der Corona-Krise gelernt und holen immer mehr Fertigungsstätten ins eigene Land, die sie in der Vergangenheit aus Kostengründen ins Ausland verlegt hatten.
Martin
Ein "Gewinnabführungsvertrag" mindert keineswegs die Steuerlast eines in Deutschland produzierenden Unternehmens. So ein Vertrag regelt lediglich die Gewinnverwendung nach Steuern.
Der Gewinnverschiebung innerhalb von Konzernen zur Minimierung der Steuerlast hat die EU mittlerweile durch die Mindestbesteuerung und andere Maßnahmen enge Grenzen gesetzt.