14.06.2023, 12:41
Zitat:"Verpflichtende Beratung soll vor Fehlinvestitionen bei Heizung schützen"
[...] "Deswegen haben wir auch vorgesehen, dass es da auch eine verpflichtende Beratung gibt". Die solle vor Fehlinvestitionen schützen.
Mihalic machte auch darauf aufmerksam, dass auch Heizungen geleast werden können, wenn sie kaputtgehen, bevor ein kommunaler Wärmeplan vorliegt. Es sei wichtig, für Verbraucherinnen und Verbraucher Klarheit zu haben. "Das beinhaltet natürlich auch, dass man sich zum Beispiel für den Übergang, bis zum Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung auch eine Heizung leasen kann", sagte sie. "Auch diese Möglichkeit gibt es, dass man dann sozusagen etwas einbaut, was man dann später unkompliziert auch wieder loswird, also dass man keine Fehlinvestition tätigt und dann auch voll die Anforderungen erfüllen kann."
Quelle: https://www.n-tv.de/politik/Verpflichten...89761.html
Verpflichtende Beratung vor einem Heizungskauf? Das gibt es in Deutschland in dieser Form bisher nur bei Abtreibungen. Als ob sich die Immobilienbesitzer nicht vorher informieren würden, und auf "gut Glück" einfach eine Heizung kaufen. Wie weltfremd ist denn diese Annahme?
Und klar, eine Heizung leasen. Alleine der Einbau kostet tausende und je nach verwendeter Technik ist auch ein neuer Kamin fällig. Der Restwert einer gebrauchten Heizung dürfte nach spätestens 10 Jahre gegen 0 gehen, also muss diese vom Leasingnehmer in dieser Zeit komplett durchfinanziert sein. Und der Leasinggeber macht das ja auch nicht aus Menschenliebe, sondern will auch noch daran verdienen. Vorstellen kann ich mir das vllt. noch bei extrem großen Wohnanlagen, wenn sich die Kosten auf 100 Parteien verteilen.
Martin