19.12.2022, 11:34
(19.12.2022, 11:27)Der Seher schrieb: Wozu?
Muss ja nicht immer gleich Volksverhetzung sein.
Z. B. Bedrohung und Beleidigung gibts auch noch zur genüge und ist auch geregelt.
Wie ich bereits ausführte: Sobald das Strafrecht berührt wird, ist Schluss mit Lustig. Und dann wird nochmal unterschieden zwischen Antrags- und Offizialdelikt.
"Ich finde Trans doof" => Von der Meinungsfreiheit gedeckt.
"Du bist eine blöde Transe" => Antragsdelikt Beleidigung
"Ich finde heraus wo du wohnst und dann besuche ich Dich, Scheiss-Transe" => Bedrohung, Offizialdelikt
"Alle Transen ins Gas" => Volksverhetzung, Offizialdelikt
Es ist inzwischen schick so zu tun, als gäbe es das Strafrecht nicht und jede Äußerung pauschal mit "Hate speech" abzutun. Ich finde an dieser Stelle unser Strafrecht sehr differenziert und gut.
Martin