12.10.2019, 12:19
(12.10.2019, 08:55)forest schrieb: Wenn er's merkt, schon. Beim Betrug ist es genauso. An den Spitzfindigkeiten ist Thomas Fischer zu erkennen.
Tut mir leid, aber man kann anderen Leuten nur vor den Kopf schauen, nicht hinein. Da steht ins Absatz 1:
Zitat:Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(Hervorhebungen von mir). Es muss also das Vermögen eines anderen geschädigt werden, nicht das eigene. Und es muss auch noch Absicht dahinterstecken. Und wer das mit der Absicht bei Polizei oder Gericht zugibt, ist doof.
Selbstbetrug hingegen ist immer noch straflos möglich.