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Autonomes Auto in tödlichen Unfall auf Bundesstraße verwickelt
#1

Zitat:Bei dem schweren Unfall mit einem Toten und neun Schwerverletzten auf der B28 ist ein autonomes Testfahrzeug beteiligt gewesen. Ob das Fahrzeug von dem 43 Jahre alten Fahrer gelenkt wurde oder nicht, sei Gegenstand der Ermittlungen und derzeit nicht bekannt, teilte ein Sprecher der Polizei mit. Die Unfallursache ist den Angaben nach weiter unklar. Der 43-Jährige war am Montagnachmittag mit dem autonom fahrenden E-Testfahrzeug bei Römerstein (Kreis Reutlingen) unterwegs.

Quelle: https://www.n-tv.de/der_tag/Der-Tag-am-D...27367.html 

So etwas wird leider noch häufiger passieren, bis die Algorithmen optimiert sind. Als Resultat wird am Ende eine Sicherheit erreicht werden, die die Unfallwahrscheinlichkeit gegen 0 tendieren lässt. Und die Wahrscheinlichkeit, dass schwere Unfälle durch Menschen passieren, ist jetzt schon deutlich höher (z. B. LKWs die ins Stauende fahren, Geisterfahrer, betrunkene Fahrer usw.).

Martin
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#2

(16.08.2022, 10:58)Martin schrieb:  So etwas wird leider noch häufiger passieren, bis die Algorithmen optimiert sind. Als Resultat wird am Ende eine Sicherheit erreicht werden, die die Unfallwahrscheinlichkeit gegen 0 tendieren lässt. Und die Wahrscheinlichkeit, dass schwere Unfälle durch Menschen passieren, ist jetzt schon deutlich höher (z. B. LKWs die ins Stauende fahren, Geisterfahrer, betrunkene Fahrer usw.).

Martin

Ich denke entscheidend wird sein wie man es regelt wer für auftretende Unfälle und Fehlfunktionen am Ende die Verantwortung trägt.
Solange die beim Hersteller liegt wäre das ok, sollte aber der Fahrer selbst bei solchen Dingen die Risiken tragen würde ich lieber völlig unautonom fahren, dann weiß ich im Regelfall dass ich Mist gebaut habe und kann auch dazu stehen.
Da gibt es dann nur noch Ausnahmen wie Materialverschleiß und/oder Werkstattfehler.
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#3

(16.08.2022, 11:17)Kreti u. Plethi schrieb:  Ich denke entscheidend wird sein wie man es regelt wer für auftretende Unfälle und Fehlfunktionen am Ende die Verantwortung trägt.
Solange die beim Hersteller liegt wäre das ok, sollte aber der Fahrer selbst bei solchen Dingen die Risiken tragen würde ich lieber völlig unautonom fahren, dann weiß ich im Regelfall dass ich Mist gebaut habe und kann auch dazu stehen.
Da gibt es dann nur noch Ausnahmen wie Materialverschleiß und/oder Werkstattfehler.

Wenn am Ende eine statistische Unfallwahrscheinlichkeit liegt, die bspsw. um den Faktor 100 unter "menschlichem Versagen" liegt, dann würde ich natürlich eher dem Autopiloten vertrauen, unabhängig von der Haftungsfrage. Wichtig ist, dass die Versicherung in die Haftung eintritt. Das wäre für mich ein Punkt, auch weiterhin manuell zu steuern, wenn sich die Versicherungen verweigern. Was allerdings ziemlich unwahrscheinlich ist, da auch die Versicherungen mit Wahrscheinlichkeiten arbeiten und dem Autopiloten dem Vorzug geben werden. 

Martin
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#4

(16.08.2022, 12:55)Martin schrieb:  Wenn am Ende eine statistische Unfallwahrscheinlichkeit liegt, die bspsw. um den Faktor 100 unter "menschlichem Versagen" liegt, dann würde ich natürlich eher dem Autopiloten vertrauen, unabhängig von der Haftungsfrage. Wichtig ist, dass die Versicherung in die Haftung eintritt. Das wäre für mich ein Punkt, auch weiterhin manuell zu steuern, wenn sich die Versicherungen verweigern. Was allerdings ziemlich unwahrscheinlich ist, da auch die Versicherungen mit Wahrscheinlichkeiten arbeiten und dem Autopiloten dem Vorzug geben werden. 

Martin

Unter welchen Umständen sollte sich eine Haftpflichtversicherung denn verweigern können?
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#5

(16.08.2022, 13:20)Kreti u. Plethi schrieb:  Unter welchen Umständen sollte sich eine Haftpflichtversicherung denn verweigern können?

Ganz einfach: Ausschlussklausel wenn das KFZ autonom gelenkt wird oder, wahrscheinlicher wenn die Systeme optimiert sind, Ausschlussklausel bei manueller Fahrzeugführung.

Martin
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#6

(16.08.2022, 13:47)Martin schrieb:  Ganz einfach: Ausschlussklausel wenn das KFZ autonom gelenkt wird oder, wahrscheinlicher wenn die Systeme optimiert sind, Ausschlussklausel bei manueller Fahrzeugführung.

Martin

Eben solches gehört vorher juristisch eindeutig geregelt, denn ein Haftpflicht ist schließlich eine Pflichtversicherung im Gegensatz zur Voll- oder Teilkasko.
Schätze mal da wird es noch einige Diskussionen geben wer am Ende die A-karte dabei bekommt, Hersteller, Versicherung oder Fahrzeugführer.
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#7

(16.08.2022, 13:54)Kreti u. Plethi schrieb:  Eben solches gehört vorher juristisch eindeutig geregelt, denn ein Haftpflicht ist schließlich eine Pflichtversicherung im Gegensatz zur Voll- oder Teilkasko.
Schätze mal da wird es noch einige Diskussionen geben wer am Ende die A-karte dabei bekommt, Hersteller, Versicherung oder Fahrzeugführer.

Solange die FDP mitregiert, bin ich mir ziemlich sicher, wer die A-Karte hat. Außer der Porsche-Chef bekommt Angst, das sich die selbstfahrenden Systeme in D nicht verkaufen lassen. Aber das ist dann eine Sache zwischen Lindner und Porsche, wie üblich. Scholz darf es hinterher gut finden, so wie das Auslaufen des 9 €-Tickets. Ein echter SPDler vom Schlage eines Müntefering oder Clement halt....

Martin
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