26.08.2022, 20:04
(26.08.2022, 18:59)Anonymous schrieb: Wenn ich mich recht erinnere war nicht die Erhebungsfrage "wer macht wie die Erstmeldung" das Problem, sondern das BVerfG sah ein Ungerechtigkeitsproblem (die Werte müssen neu berechnet werden) - deswegen der ganze Zirkus.
Die Berechnung könnte das FA mit den Daten der Behörden selbst machen, aber durch die Ungültigkeit musste eine neue Erstmeldung erstellt werden.
Unsinnige Bürokratie zwar, nur bekanntermaßen nichts ungewöhnliches hierzulande.