26.08.2022, 18:59
(26.08.2022, 17:49)Kreti u. Plethi schrieb: Ich hatte es doch schon erklärt, klar sind die Daten bei den Behörden bekannt, aber rein rechtlich muss der Besitzer die Erstmeldung machen was sie durch das Verfassungsgerichtsurteil wieder geworden ist.
Die bisherige ist nicht verfassungskonform, exakt die selbe Frage hatte ich dem Finanzamt gestellt und auch genau diese Antwort bekommen.
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Wenn ich mich recht erinnere war nicht die Erhebungsfrage "wer macht wie die Erstmeldung" das Problem, sondern das BVerfG sah ein Ungerechtigkeitsproblem (die Werte müssen neu berechnet werden) - deswegen der ganze Zirkus.